Die deutschen Lebensversicherer sind in einer angespannten Lage. Die anhaltenden Niedrigzinsen machen es immer schwerer, auch nur die für die Garantieverzinsung notwendigen Erträge zu erwirtschaften. Die Versicherer haben noch zahlreiche Alt-Verträge im Bestand, die Garantiezinssätze deutlich über dem heutigen Zinsniveau vorsehen. Bislang ist zwar noch kein Versicherungsanbieter bei der Erfüllung des Garantiezinsversprechens an seine Grenzen gestoßen, doch das muss nicht so bleiben, denn eine Zinswende ist einstweilen nicht in Sicht.
Eine Analyse der Kölner Ratingagentur Assekurata hat ergeben, dass bei mehreren Versicherern noch jeder zweite bis dritte Vertrag mit dem bisherigen Höchst-Garantiezins von vier Prozent zu verzinsen ist – und das noch für etliche Jahre. Diese Unternehmen dürften als erste Probleme bekommen. Aber auch für andere Anbieter könnte es bei weiter anhaltenden Niedrigzinsen schwierig werden. Dass Lebensversicherer insolvent werden, scheint nicht mehr ausgeschlossen.
Was geschieht bei drohender Unterdeckung?
Was passiert, wenn akute Unterdeckung droht? Müssen die Versicherungsnehmer um ihre Policen fürchten? Das ist eine Frage die auch Unternehmer interessiert, die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge Lebensversicherungen für Mitarbeiter abschließen. Zum Kapitalverlust dürfte es wohl nicht kommen, denn im Rahmen der Aufsicht und aufsichtsrechtlicher Regelungen sind einige Maßnahmen vorgesehen, die dies verhindern sollen. Bei die Garantieverzinsung sieht es etwas anders aus, auch wenn die Einhaltung des Zinsversprechens möglichst sichergestellt werden soll.
Im einzelnen geht es um folgende Maßnahmen:
Das Lebensversicherungsreformgesetz sieht eine Ausschüttungssperre vor, solange Geld für die Erfüllung der Garantiezusagen benötigt wird. Als weiterer Puffer steht die 2011 eingeführte Zinszusatzreserve zur Verfügung, die die Lebensversicherer für die Erfüllung der Garantieverpflichtungen bilden müssen.
Die Lebensversicherer selbst können zur Sicherstellung der Garantieverzinsung „außergewöhnliche“ Maßnahmen ergreifen. Sie dürfen künftige, noch nicht zugesagte Überschüsse zurückfahren. Die Verzinsung beschränkt sich dann nur noch auf den Garantiezins. Wenn dies im Vertrag vorgesehen ist, dürfen auch Garantien abgesenkt oder Prämien erhöht werden.
Wird ein Lebensversicherer tatsächlich illiquide, kann die Bafin den Übergang der Policen auf Protektor die Sicherungseinrichtung der Branche – anordnen. Die ist grundsätzlich gehalten, die Verträge zu den vereinbarten Bedingungen weiterzuführen. Reichen die vorhandenen Mitteln nicht aus, sind jedoch Kürzungen von Garantiezusagen um bis zu 5 Prozent möglich.
Bei drohender Insolvenz kann die Bafin ein vorübergehendes Zahlungsverbot verhängen, das sich auch auf Garantieleistungen erstreckt.
Alle diese Maßnahmen können für die Versicherungsnehmer empfindliche Renditeeinbußen bedeuten. Dennoch bleibt die beruhigende Nachricht, dass ein Kapitalverlust kaum zu befürchten ist. Allerdings sind angesichts der Situation erhebliche Zweifel angebracht, ob die klasssische Lebensversicherung ein gute Lösung für Altersvorsorge ist – ob betrieblich oder privat.