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Fragen rund um das Thema Pensionszusage

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Was ist eine Pensionszusage für Geschäftsführer?


Eine Pensionszusage für Geschäftsführer ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Unternehmen (Kapitalgesellschaft) und seinem Geschäftsführer, in der festgelegt wird, dass dem Geschäftsführer im Ruhestand eine bestimmte Altersversorgung in Form einer Einmalzahlung, Ratenzahlung z.B. 10 Jahre oder Rente gewährt wird.


Wer kann eine Pensionszusage erhalten?


Eine Pensionszusage wird in der Regel Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) gewährt. Das Unternehmen kann entscheiden, ob es seinem Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilen möchte oder nicht.


Welche Vorteile hat eine ETF-Pensionszusage für Geschäftsführer?


Eine Pensionszusage bietet dem Geschäftsführer eine steueroptimierte Altersversorgung und ist in der Regel deutlich vorteilhafter als eine private Vermögensbildung. Zudem kann das Unternehmen Steuerrückstellungen bilden und so die Steuerlast senken. Auch in der Wahl der Finanzierungsinstrumente ist das Unternehmen frei. Es müssen keine unrentablen Versicherungen abgeschlossen werden, sondern es sind auch Investmentfonds, wie ETFs möglich, was die Rentabilität deutlich erhöht.


Welche Arten von Pensionszusagen gibt es?


Es gibt verschiedene Arten der Zusagen, wie zum Beispiel die „beitragsorientierte Leistungszusage“, hier wird im Gegensatz zu einer „Leistungszusage“ nur der Beitrag und eine Verzinsung zugesagt und keine feste Rente oder Kapital. Dies birgt Vorteile bei der Bilanzierung. Weitere Bezeichnungen sind „wertpapiergebundene Pensionszusage“ oder „ETF-Pensionszusage“, die einer „beitragsorientierte Leistungszusage“ sehr ähnlich sind oder eine Kombination aus den Zusagen ist auch möglich.


Welche rechtlichen Vorschriften gelten für Pensionszusagen?


Pensionszusagen unterliegen verschiedenen rechtlichen Vorschriften. Es ist wichtig, dass Unternehmen bei der Gestaltung und Durchführung von Pensionszusagen die gesetzlichen Anforderungen beachten. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, ob es sich um einen beherrschenden oder nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführerhandelt (bGGF).


Wie werden die Beiträge zur Pensionszusage finanziert?


Die Beiträge zur Pensionszusage werden in der Regel vom Unternehmen finanziert, können aber auch als Entgeltumwandlung umgesetzt werden. Es besteht die Möglichkeit, Rückstellungen zu bilden oder externe Finanzierungsinstrumente wie Versicherungen, ETFs oder Investmentfonds einzusetzen.


Was passiert mit der Pensionszusage bei Beendigung des Geschäftsführervertrags?


Im Falle der Beendigung des Geschäftsführervertrags kann die Pensionszusage verschiedene Regelungen enthalten. In einigen Fällen wird die Zusage verzögert, während in anderen Fällen die Rentenleistungen angepasst werden können. Dies hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und kann individuell geregelt werden.


Welche Rolle spielt die Finanzierung bei ETF-Pensionszusagen?


Die Finanzierung ist ein wichtiger Aspekt bei Pensionszusagen. Das Unternehmen sollte sicherstellen, dass zur Erfüllung der Verpflichtungen die erforderlichen finanziellen Mittel vorhanden sind. Dies kann durch geeignete Rückdeckung (Geldanlage in ETFs) gewährleistet werden.


Was sind ETFs?


ETF steht für Exchange-Traded Fund, zu deutschen börsengehandelten Fonds. Ein ETF ist ein Investmentfonds, der an einer Börse gehandelt wird und einen Index wie den DAX oder den S&P 500 nachbildet. ETFs investieren in eine Vielzahl von Vermögenswerten wie Aktien, Anleihen oder Rohstoffen und bieten Anlegern eine breite Diversifikation. Im Gegensatz zu aktiv verwalteten Fonds versuchen ETFs nicht den Markt zu schlagen, sondern sie spiegeln die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Indexes wieder.


Wie können ETFs in eine Pensionszusage für einen Gesellschafter-Geschäftsführer einbezogen werden?


Es ist möglich, ETFs in eine Pensionszusage für einen Gesellschafter-Geschäftsführer einzubeziehen, wenn dies in der Pensionszusage-Vereinbarung vorgesehen ist. Dabei würde die GmbH einen Teil der Pensionsrückstellungen oder der Beiträge in ETFs investieren, um das Vermögen für die Altersversorgung des GGF anzusammeln. Die genaue Umsetzung und Auswahl der ETFs sollte in Absprache mit einem unabhängigen Honorar-Finanzberater erfolgen, um die individuellen Anlageziele und Risikoprofile zu berücksichtigen.


Welche Vorteile bietet eine ETF-Pensionszusage?


ETFs können einige potenzielle Vorteile in einer Pensionszusage bieten, darunter:
1. Diversifikation: ETFs ermöglichen eine breite Streuung der Investitionen über verschiedene Anlageklassen, Länder und Werte, was das Risiko reduziert.

2. Kosteneffizienz: ETFs haben im Vergleich zu aktiv gemanagten Fonds oder Lebensversicherungen deutlich niedrigere Verwaltungsgebühren, was langfristig die Rente teilweise verdoppeln kann.

3. Transparenz: Da ETFs an Börsen gehandelt werden, bieten sie eine hohe Transparenz hinsichtlich der gehaltenen Vermögenswerte und der aktuellen Preise.

4. Liquidität: ETFs können leicht an einer Börse gekauft oder verkauft werden, was eine hohe Liquidität und Flexibilität bieten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ETFs wie jede andere Anlageklasse mit Risiken verbunden sind und dass die einzelnen Umstände und Anlageziele des GGF sorgfältig geprüft werden sollten, bevor Entscheidungen getroffen werden.


Gibt es auch Nachteile bei der Einbeziehung von ETFs in eine Pensionszusage?


Ja, es gibt Risiken bei der Einbeziehung von ETFs in eine Pensionszusage. Einige der Risiken umfassen das Marktrisiko: ETFs sind von der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Aktien- oder Anleihenmärkte abhängig. Wenn die Märkte fallen, können auch die ETF-Investitionen einen Wert verlieren. Allerdings haben alle Geldanlagen diese Risiken, auch Lebens- und Rentenversicherungen, da Sie auch das Geld am Kapitalmarkt anlegen. Ab einem Zeithorizont von 15 Jahren, gab es in der Vergangenheit, aber keine negativen Entwicklungen und die Aktienmärkte, waren im Durchschnitt die attraktivste Geldanlage.


Wo gibt es eine unabhängige Beratung zur betrieblichen Altersversorgung?


Rentenberater: Rentenberater sind spezialisierte Fachleute und Rechtsberater, die bei Fragen zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge und helfen können. Sie sind in der Regel unabhängig und können Ihnen bei der Bewertung Ihrer Altersvorsorgestrategie und bei der Einrichtung oder Modifizierung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) behilflich sein. Sie sind wie Rechtsanwälte im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und sind im Sozialversicherungsrecht oder bei der betrieblichen Altersversorgung die erste Wahl. Hier finden Sie Rentenberater


Versicherungsberater unterstützt seine Kunden bei der Auswahl und dem Abschluss von Versicherungsverträgen. Der Berater arbeitet unabhängig von Versicherungsgesellschaften und vertritt die Interessen des Kunden und wir auch vom Kunden vergütet. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Versicherungsberater nicht dasselbe ist wie ein Versicherungsmakler, der von Provisionen der Versicherungen lebt. Hier finden Sie Versicherungsberater


Honorar-Finanzanlagenberater: Ist ein Finanzexperte, der unabhängige und individuelle Beratungsdienstleistungen im Bereich der Finanzanlagen, wie z.B. ETFs oder Investmentfonds anbietet. Im Gegensatz zu provisionsbasierten Beratern, die von Provisionen abhängig sind, erhalten Honorar-Finanzanlagenberater ihr Einkommen ausschließlich von ihren Kunden in Form eines Honorars. Dadurch entsteht eine direkte Kundenberatung ohne Interessenkonflikte durch Provisionszahlungen von Produktherstellern oder Finanzdienstleistern.


Es ist wichtig, unabhängige bAV-Berater zu wählen, die keine persönlichen Interessen oder Provisionen von Finanzinstituten oder Versicherungsunternehmen bekommen. Stellen Sie sicher, dass die Berater, die Sie konsultieren, Ihnen gegenüber transparent sind und in Ihrem besten Interesse handeln.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, sind wir für Sie da. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ziele besprechen. Kontaktieren Sie uns noch heute!

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