Sie benötigen ein versicherungsmathematisches Gutachten, wenn Verpflichtungen aus Pensionszusagen bzw. aus einer Direktzusage vorhanden sind. Dadurch erhalten Sie die Werte für die Bilanzierung der Rückstellungen in der Handelsbilanz und Steuerbilanz. Auch bei einer Modifizierung Ihrer Pensionszusage, wie z.B. Umrechnung von einer Rentenzusage in eine Kapitalzusage, Verzicht auf den Future-Service oder einer Auslagerung auf eine Rentner GmbH benötigen Sie neben einer unabhängigen bAV-Beratung auch versicherungsmathematische Berechnungen.
Im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung sind insbesondere im Durchführungsweg der Direktzusage oder auch Pensionszusage genannt, Pensionsrückstellungen zu bilden. Hierfür erstellen wir Ihnen jährlich die benötigten versicherungsmathematische Gutachten bzw. Berechnungen mit folgendem Leistungsumfang:
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