Betriebliche Altersversorgung – Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer

Beratungsgespräch Pensionszusage

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Als Inhaber einer GmbH sind häufig nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und müssen daher eigenständig für ihre Altersvorsorge sorgen. Eine attraktive Möglichkeit bietet die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionszusage, auch bekannt als Direktzusage. Diese Form der Altersvorsorge ist nicht nur steuerlich vorteilhaft, sondern auch flexibel gestaltbar. Es ist jedoch wichtig, die Pensionszusage vertraglich abzusichern.

Vorteile der Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer

GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer profitieren besonders von einer Pensionszusage, da diese gegenüber einer privaten Altersvorsorge häufig steuerliche Vorteile bietet. Außerdem sind sie meist nicht sozialversicherungspflichtig und haben oft keine andere Altersvorsorge. Mit einer Pensionszusage verpflichtet sich die GmbH, dem Geschäftsführer auch nach seinem Ausscheiden eine Vergütung zu zahlen. Diese Vergütung kann als Rente, Einmalzahlung (Alterskapital) oder in Raten erfolgen. Bei Einmal- oder Ratenzahlungen erlischt die Verpflichtung der GmbH nach der Zahlung, wodurch keine ungewisse Verbindlichkeit besteht.

Die Pensionszusage ist sehr flexibel gestaltbar, sowohl in den Einzahlungsmodalitäten als auch in den Versorgungsleistungen, wie z.B.:

  • Altersrente
  • Invalidenrente
  • Witwen- und Waisenrente
  • Alterskapital
  • Ratenzahlung

Aktuell sind Alterskapital und Ratenzahlung gängige Varianten, während eine Altersrente oft nur noch optional vereinbart wird.

Vorteile für die GmbH

  • Die Pensionszusage erfordert zunächst keine Liquidität, da noch kein Geld abfließt. Zur Sicherstellung der Ernsthaftigkeit und Finanzierbarkeit sollten die zugesagten Leistungen jedoch mit Vermögenswerten ausfinanziert werden.
  • Die GmbH spart Steuern, da sie Rückstellungen für die zukünftigen Verpflichtungen bildet, die den zu versteuernder Gewinn mindern.

Weitere Durchführungswege neben der Pensionszusage

Die Pensionszusage ist eine der flexibelsten Formen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für Geschäftsführer. Die Rückdeckung kann frei gewählt werden und erfolgt heutzutage oft über Investmentfonds oder ETFs statt über Lebens- und Rentenversicherungen. Weitere Durchführungswege sind:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse

Mögliche Nachteile für die GmbH

Bei finanziellen Schwierigkeiten oder Überschuldung kann die Pensionszusage nachteilig sein, wenn keine Rückdeckung (Geldanlage) erfolgt ist. Die Gesellschaft ist dann verpflichtet, die zugesagten Leistungen zu erbringen. Auf die Zusage einer Invalidenrente sollte aus Risikogründen verzichtet werden, und eine Witwen- und Waisenversorgung sollte gut geplant sein.

Steuerliche Rahmenbedingungen der Pensionszusage

Damit die Pensionsrückstellung vom Finanzamt anerkannt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Gesellschafterbeschluss
  • Schriftform
  • Angemessene Wartezeit (meist 2-3 Jahre) bei beherrschendem GGF
  • Probezeit der GmbH – sofern keine Umwandlung von einer Personengesellschaft stattgefunden hat
  • Angemessenes Alter des Geschäftsführers (keine Zusagen nach dem 60. Lebensjahr)
  • Erdienungszeitraum von mindestens 10 Jahren
  • Insolvenzsicherung durch private Verpfändung der Rückdeckung

Einen entsprechenden Quickcheck finden Sie hier.

Empfehlungen

  • Rückdeckung der Pensionszusage über ein ETF-Depot bietet steuerliche Vorteile, attraktive Rendite und Transparenz.
  • Zusage in Form der beitragsorientierten Leistungszusage (BoLZ) senkt die Rückstellungen in der Handelsbilanz.
  • Beratung durch spezialisierte Rentenberater ist empfehlenswert, um rechtliche und steuerliche Fehler zu vermeiden.

Gesellschafterbeschluss zur Pensionszusage

Die Vereinbarung einer Pensionszusage erfordert einen Gesellschafterbeschluss, der protokolliert und steuerlich korrekt sein muss. Eine spezialisierte Beratung durch eine Rentenberater kann helfen, rechtliche und steuerliche Anforderungen zu erfüllen.

Fazit

Eine Pensionszusage bietet steuerliche Vorteile und Flexibilität bei der Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer. Wichtige Aspekte sind die Einhaltung steuerlicher Vorgaben, die Art der Zusage und die Ausfinanzierung über kosteneffiziente Vermögenswerte wie ein ETF-Depot. Unabhängige Beratung zur bAV ist bei uns über unser Kontaktformular erhältlich.

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