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Honorarberatung Stuttgart

Unabhängige und transparente Finanz- und Anlageberatung

Alle unseren Leistungen werden auf Basis der Honorarberatung erbracht.

Dabei wird ein festes Honorar bestimmt, Provisionen lehnen wir grundsätzlich ab.

Ein Honorarberater ist ein im wörtlichen Sinne unabhängiger Finanzberater, der nicht von Vertragsprovisionen abhängig ist, sondern alleine den Vorteil des Kunden im Blick hat und auch nur von diesem bezahlt wird. Dementsprechend definiert er den Erfolg auf der gleichen Basis wie der Kunde und schafft auch darüber gegenseitiges Vertrauen. Ob die angebotenen Finanzprodukte also auch das Ziel erreichen, das Sie sich vorstellen, hängt somit zu einem großen Teil von der Motivation desjenigen ab, der sie für Sie auswählt. Im Optimalfall ist dieser Berater gesetzlich dazu verpflichtet, keine anderen Zuwendungen als alleine Ihr Honorar anzunehmen. Ansonsten könnten Sie im Laufe der Zeit Tausende Euro in Provisionen anstatt in Ihren Vermögensaufbau stecken.

Wie sollte eine unabhängige Anlageberatung, Vermögensverwaltung und Finanzberatung heute aussehen, damit sie für beide Seiten – für Finanzberater und Kunden – zum Gewinn wird?

Die Antwort gibt Ihnen die Honorarberatung. Bei diesem Geschäftsmodell bezahlen Sie Ihren Finanzberater bzw. Anlageberater (Honorarberater) wie Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt. Dadurch wird der Finanzberater/ Anlageberater zu Ihrem vertrauensvollen Ansprechpartner und kann Ihnen mit seinem Know-how zur Seite stehen – ohne Interessenkonflikte.

Der Finanzberater/Anlageberater hat alle Freiheiten und Möglichkeiten, Ihnen die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen zu bieten und Finanz- und Vorsorgeprodukte allein in Ihrem Interesse zu analysieren und auszuwählen.

Welche Bezeichnungen für einen Finanzberater gibt es?

Um eine rentable Vermögensanlage oder Altersvorsorge abzuschließen, holen sich viele Menschen gerne Hilfe von einem Finanzberater. Das ist auch oftmals sinnvoll. Völlig außer Acht lassen sie dabei häufig, dass nicht alle Berater ausschließlich das Wohl ihres Klienten im Blick haben und dass auch die Finanzkonzerne so viel wie möglich an den Produktabschlüssen verdienen möchten.

Auf Ihrer Suche werden Sie auf unterschiedliche Bezeichnungen und Arten von Beratern stoßen, die Ihnen Finanzdienstleistungen anbieten können. Sie unterscheiden sich nicht nur in der Bezeichnung und den Qualifikationen bzw. Erfahrungen, sondern auch gerade in ihrer Bezahlung und damit in ihren Abhängigkeiten.
Honorarberater
Ausschließlich Sie als Kunde bezahlen die Beratung. Daher kann sie anbieterunabhängig stattfinden. Provisionen spielen für den Berater keine Rolle, da diese sogar gesetzlich Ihnen als Anleger zustehen. Theoretisch haben Sie auf alle Produkte Zugriff, denn es gibt eine Eingrenzung der Anbieter, innerhalb derer man sich bewegen müsste. Von diesen echten, provisionsfreien Honorarberatern gibt es in Deutschland allerdings zurzeit noch sehr wenige.
Makler
Dieser erhält von den Anbietern beim Verkauf eines Produktes Provision. Dabei kann er ebenfalls theoretisch aus allen Angeboten auswählen, denn er ist in der Regel nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden. Er ist aber aufgrund der Provisionen selbst und an zweiter Stelle durch die Provisionsunterschiede Interessenkonflikten ausgesetzt. Die Beratung ist auf Versicherungsprodukte beschränkt.
Vertreter
Auch der Vertreter erhält von den Anbietern beim Verkauf eines Produktes Provision. In der Regel werden Produkte eines oder mehrerer Anbieter angeboten, mit denen teilweise vertragliche Bindungen bestehen. Unterschiede existieren bei den Begriffen Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachvertreter oder Vertreter im Strukturvertrieb. Die Gebundenheit liegt hier selbstverständlich noch mehr auf der Hand als bei Maklern.
Banken
Beim Verkauf von Finanzprodukten erhält die Bank bzw. der Mitarbeiter der Bank Gebühren und Provisionen von den jeweiligen Anbietern. „Hauseigene“ Produkte werden verständlicherweise bevorzugt, im Angebot befinden sich aber auch fremde Finanzprodukte. Die Bankberater unterliegen den Vorgaben der Bank oder Sparkasse und können somit nur vorgegebene Produkte vermitteln.

Wie finde ich einen „echten“ Honorarberater?

Die Bundesregierung hat mit dem Honoraranlageberatungsgesetz vom 1. August 2014 erstmals das gesetzliche Berufsbild des Honorarberaters ins Leben gerufen – zunächst für den Bereich der Geldanlage.
Der Begriff Honorarberatung oder Honorarberater ist aber gesetzlich nicht geschützt, und es gibt zahlreiche unterschiedliche Zulassungen für Finanzdienstleister, die der Verbraucher in der Regel nicht überblickt. 
 
  • Achten Sie darauf, dass der von Ihnen ausgewählte Honorarberater eine Zulassung als
    • Honorar-Anlageberater (BaFin, § 93 Abs. 1, WpHG), Provisionsverbot
    • Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) Provisionsverbot
    • Honorar-Immobiliardarlehensberater (§ 34 i GewO), Provisionsverbot
    • Versicherungsberater (§ 34 d GewO), Provisionsverbot hat. Nur bei diesen Zulassungen ist per Gesetz eine Annahme von Zuwendungen wie zum Beispiel Provisionen gesetzlich verboten.
 
  • Folgende Berater haben die gesetzliche Erlaubnis, Provisionen anzunehmen:
    • Versicherungsmakler/-vermittler (§ 34 d GewO), Provisionserlaubnis
    • Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO), Provisionserlaubnis
    • Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO), Provisionserlaubnis
 

Warum nennen sich Finanzberater unabhängig und bekommen trotzdem Provisionen?

Es gibt kein Gesetz, das verhindert, dass Berater Mehrfachzulassungen besitzen – teils sogar über unterschiedliche Firmen. Diese gleichzeitig vorhandene Zulassung als Honorarberater und Vermittler macht es für Sie als Kunden sehr schwer und verursacht natürlich Interessenkonflikte. Teilweise wird die gleichzeitige Vermittlerzulassung auch verschwiegen. Honorarberatung und Provisionsvermittlung sind nicht sauber getrennt.

Am besten prüfen Sie den Berater oder Vermittler persönlich im Vermittlerregister unter https://www.vermittlerregister.info/recherche selbst. Sollte ein Vermittler eine Zulassung als Finanzanlagenvermittler, Versicherungsmakler oder Versicherungsvermittler haben, auch in Kombination mit einer Honorarberater-Zulassung, ist aus unserer Sicht keine unabhängige Finanzberatung gewährleistet.

Welche Nachteile gehen mit gleichzeitiger Vermittler- und Beraterzulassung einher?

Ein Honorarberater (z. B. Honorar-Finanzanlagenberater, Honorar-Anlageberater), der gleichzeitig eine Vermittlerzulassung (z. B. Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler) hat, wird einerseits produktunabhängig von Ihnen bezahlt. Andererseits verdient er zusätzlich über die Vergütungen der Produkte mit.

Falls Sie in dieser Situation nicht nachfragen und stattdessen auf die versprochene Ehrlichkeit vertrauen – dass also Sie als Kunde im Fokus stehen –, besteht die Gefahr, dass Sie es mit einem abhängigen Vermittler zu tun haben, zumindest bis zu einem gewissen Grad.

Denn der Berater hat aufgrund seiner Zulassungen natürlich noch ein anderes Interesse: Ihnen Produkte zu verkaufen, an denen er noch einmal verdient. Und das ist dann aus mehreren Gründen nicht mehr im Sinne des Kunden, denn der Berater verdient im schlimmsten Fall doppelt, die Provision entgeht Ihnen, und das gegenseitige Vertrauen leidet. Sie kommen dabei also meist nicht besonders gut weg – nur der Berater.

Worin besteht der Unterschied zwischen Honorar- und Provisionsberatung?

Der Provisionsberater hat jedoch einen starken Anreiz, Ihnen nicht die beste Leistung, sondern das Produkt mit der für ihn höchsten Provision zu verkaufen oder Produkte wie beispielsweise ETFs gar nicht erst anzubieten, da sie keine Provisionen beinhalten. Dies wäre dann überhaupt nicht in Ihrem Interesse, da Sie so im Laufe der Zeit oftmals Tausende Euro mehr bezahlen, als wenn der Finanzberater wirklich ein Produkt nach Ihrem Bedarf herausgesucht hätte.

Falls Sie in dieser Situation nicht nachfragen und stattdessen auf die versprochene Ehrlichkeit vertrauen – dass also Sie als Kunde im Fokus stehen –, besteht die Gefahr, dass Sie es mit einem abhängigen Vermittler zu tun haben, zumindest bis zu einem gewissen Grad.

Ein weiteres negatives Beispiel sind Honorarvermittler. Hier wird für die „Beratung“ zunächst kein Honorar verlangt. In der Regel wird Ihnen dann eine sogenannte Nettopolice oder „tolle Auswertung“ schmackhaft gemacht, und Sie sollen für die Vermittlung ein sogenanntes Vermittlungshonorar bezahlen. Diese Art von „Beratung“ ist alter Wein in neuen Schläuchen und unterscheidet sich von der Provisionsvermittlung kaum. Auch hier sind Interessenkonflikte vorprogrammiert, und Sie sollten unseres Erachtens von einer Beratung Abstand nehmen.

Warum ist ein Honorarberater mit doppelter Zulassung optimal?

Im optimalen Fall hat der Honorarberater eine Zulassung als Honorar-Finanzberater und Versicherungsberater, da sich eine fondsgebundene Lebensversicherung nicht groß von einen Investmentsparplan unterscheidet (außer bei den Kosten) und eine Beratung zur Geldanlage erfordert, was aber keine typische Versicherungsberatung ist.

Auch unabhängige Beratung zur Altersvorsorge, ob betrieblich oder privat, ist eine Beratung zu einer Geldanlage. Die Versicherungsberatung kommt nur ins Spiel, wenn noch die sogenannten biometrischen Risiken wie Tod/Berufsunfähigkeit versichert werden sollen. Aber auch hier gilt der Grundsatz, die Altersvorsorge (Geldanlage) von der Versicherung zu trennen und nicht in ein und demselben Vertrag zu führen.

Ein weiteres gutes Beispiel stammt aus der betrieblichen Altersvorsorge. Dort gibt es die sogenannten versicherungsförmigen Durchführungswege, zum Beispiel eine Direktversicherung oder eine rückgedeckte Unterstützungskasse. Ein Versicherungsberater berät zwar unabhängig und provisionsfrei, kann aber zu einem „nicht versicherungsförmigen“ Durchführungsweg, auf dem die Altersvorsorgegelder in Form eines ETF-Depots angelegt werden, nicht kompetent beraten bzw. vergleichen und schon gar nicht für das Unternehmen einrichten. Diese Beispiele verdeutlichen, dass eine unabhängige Finanzberatung zum Vermögen und/oder zur Altersvorsorge nur sinnvoll praktiziert werden kann, wenn die Beraterin über Kompetenz und eine Honorarberater-Zulassung in beiden Bereichen, Finanzanlagen und Versicherungen, verfügt.

Wo finde ich einen echten Honorarberater?

Um konkret einen „echten“ Honorarberater zu finden, können Sie sich beispielsweise mit dem Bundesverband der Versicherungsberater e. V. in Verbind ung setzen. Allerdings finden sich dort, wie der Name schon verrät, überwiegend Versicherungsberater und nur ein paar wenige mit einer gleichzeitigen Zulassung als Honorar-Finanzanlagenberater. Es gibt jedoch kein verlässliches Siegel, das rechtsverbindlich wäre und Ihnen versichern würde, dass Ihr Berater wirklich nur als Honorarberater agiert. Sie müssen daher immer auf die Zulassungen schauen.

Aufschluss darüber erhalten Sie auf der Seite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) e. V.: https://www.vermittlerregister.info/recherche. Geben Sie hier die Registriernummer, den Namen des Beraters oder den der Firma an.

Hat der Berater zur Honorarberater- zusätzlich noch eine Vermittlerzulassung, ist dies mit Misstrauen zu betrachten, wenn man auf der Suche nach einem seriösen Honorarberater ist. In diesen Fällen sollten Sie von einer Beauftragung Abstand nehmen. Dies gilt noch viel mehr, wenn der Berater seine Vermittlerzulassung ganz verschwiegen hat. Dann ist es umso schlimmer, weil etwaige Beratungsleistungen einer vertrauensvollen Grundlage entbehren.

Empfehlenswert hingegen sind die Bezeichnungen Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO), Honorar-Anlageberater (§ 93 Abs. 1 WpHG) und/oder Versicherungsberater (§ 34d Abs. 2 GewO).

Nochmals in Kürze: Worauf sollten Sie bei der Auswahl Ihres Beraters achten?

  • Überprüfen Sie die Zulassung Ihres Beraters. Empfehlenswert sind folgende Bezeichnungen:
    •  „Honorar-Finanzanlagenberater
    •  „Honorar-Anlageberater
    • Versicherungsberater“.
  • Achten Sie auf eine bereichsübergreifende Kompetenz und Zulassung
  • Fragen Sie nach Qualifikationen, Erfahrungen und Fortbildungen
  • Seien Sie skeptisch bei paralleler Berater- und Vermittlerzulassungen, und fragen Sie nach dem Grund, warum er diese hat bzw. verschweigt
  • Vorsicht bei sogenannter Honorarvermittlern!
  • Seien Sie skeptisch bei kostenlosen Beratungen

Fazit

Der Weg zu einem wirklich unabhängigen Berater führt über die Formulierung mehrerer richtiger Fragen, die Sie in diesem Artikel kennengelernt haben:

Eine der ersten und wichtigsten Fragen ist die nach der Zulassung Ihres Beraters. Empfehlenswert sind vor allem die Bezeichnungen „Honorar-Finanzanlagenberater“, „Honorar-Anlageberater“ und/oder „Versicherungsberater“. Grundsätzlich skeptisch sollten Sie bei Beratern mit gemischten Zulassungen, z. B. Honorar-Finanzanlagenberater/Honorar-Anlageberater und Versicherungsmakler/-vermittler, sein, also wenn sowohl gegen Honorar als auch gegen Provision gearbeitet wird. Auch bei der Honorarvermittlung sollten Sie sehr skeptisch sein. Haben Sie nach den Antworten darauf dann den persönlichen Eindruck gewonnen, bei diesem Menschen gut aufgehoben zu sein, steht einer nachhaltig vertrauensvollen Zusammenarbeit aus fachlichen Gesichtspunkten sicherlich nichts mehr im Wege.

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