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Schenkungssteuer sparen mit Nießbrauch-Depots

Bergsee im Dunst

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Das Übertragen von Vermögenswerten beschäftigt nicht nur sehr wohlhabende Menschen – schon eine selbst genutzte Immobilie in Verbindung mit Wertpapieren und Bargeld kann finanziell sehr empfindlich zu Buche schlagen. Deshalb stellen sich viele die berechtigte Frage, wie sie die Erbschafts- und Schenkungssteuer am effektivsten reduzieren bzw. vermeiden können. Mit sogenannten Nießbrauch-Depots kann hier ein entscheidender Unterschied zu anderen Lösungen gemacht werden. Es ist daher ratsam, sich so früh wie möglich darum zu kümmern – am besten zusammen mit einem erfahrenen Honorarberater.

In Deutschland ist Nießbrauch das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, eine fremde Sache, ein fremdes Recht oder ein Vermögen zu nutzen (Wikipedia). Dies ermöglicht es dem Besitzer, das Besitztum noch zu seinen Lebzeiten zu verschenken, während er es gleichzeitig noch lebenslang nutzen kann.

Dabei kommt es sowohl darauf an, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis der Beschenkte zum Besitzer steht, als auch auf das Alter des Besitzers. Bei Kindern, Enkel oder dem Ehepartner sieht der Fiskus einen bis zu 25-fach höheren Freibetrag gegenüber einem Partner ohne Trauschein vor.

Es ist nachvollziehbar, dass hier sehr komplexe Sachverhalte wirksam werden. Um die vorhandenen Möglichkeiten bestmöglich auszunutzen, ist die Hinzuziehung eines unabhängigen Experten auf diesem Gebiet unbedingt empfehlenswert. Dieser sollte dann auch in der Lage sein, über die teure Optimierung bei Immobilien und Versicherungen hinauszuschauen und beispielsweise auch mit günstigen Wertpapierdepots mit ETFs und  Indexfonds gute Lösungen anzubieten.

Wie funktioniert es und was bedeutet „der Nießbrauch an einem Wertpapierdepot“?

  • A schenkt B ein Wertpapierdepot
  • B wird somit neuer Eigentümer des Wertpapierdepots
  • A bekommt dennoch weiterhin die Erträge aus dem Wertpapierdepot

Warum lohnt sich ein Nießbrauchdepot?

  • Vermögenswerte übertragen, die weit über den Steuerfreibeträgen liegen
  • Vorbehalt weitreichender Verfügungs- und Verwaltungsbefugnisse
  • Erträge sind weiterhin nutzbar, um den Lebensstandard zu sichern

Von 90.000 € auf 0 € Schenkungssteuer – ein Rechenbeispiel

Ein Vater (63 Jahre) möchte seiner Tochter ein Wertpapierdepot in Höhe von einer Million € schenken.

Ohne Nießbrauchdepot:

  • Die Tochter hat einen persönlichen Freibetrag von 400.000 €
  • die darüberhinausgehenden 600.000 € sind schenkungssteuerpflichtig
  • Steuerzahlung von 90.000 €

Mit Nießbrauchdepot:

  • Vom übertragenen Vermögen kann der Kapitalwert des Nießbrauchs wie zum Beispiel Dividenden, Zinsen, etc. abgezogen werden, die der Schenkende statistisch zu Lebzeiten nutzen kann. Bei einem unterstellten Ertrag von fünf Prozent wären das 50.000 € pro Jahr.
  • Unter Einbezug der statistischen Lebenserwartung des Mannes (19,36 Jahre) darf hier laut Bundesfinanzministerium derzeit der Vervielfältiger 12,056 angewandt werden.
  • Daraus ergibt sich ein Kapitalwert für den Nießbrauch von 602.800 €.

Ergebnis:

Nach Abzug des Nießbrauchs liegt der anzusetzende Wert des geschenkten Wertpapierdepots nur noch bei 397.200 € (vorausgesetzt der Vater lebt noch mindestens sieben Jahre) im Rahmen des persönlichen Freibetrages (400.000 €). Es fallen 0 € Steuern an.

Fazit – € 90.000,- gespart

Durch den Einsatz eines Nießbrauchdepots können in diesem Fall 90.000 € weniger Steuern im Vergleich zu einer normalen Schenkung zu Buche schlagen.

Mehr als 11 Mio. € steuerfrei – ein zweites Rechenbeispiel

Eine Mutter überträgt ein Wertpapierdepot an ihren Sohn …

2020:  Depot 1.300.000 € [Kapitalwert Nießbrauch 901.615 €]

2030:  Depot 900.000 € [Kapitalwert Nießbrauch 501.975 €]

2040:  Depot 600.000 € [Kapitalwert Nießbrauch 223.440 €]

…im Ergebnis wären nach Abschluss von 23 Jahren 2.800.000 € steuerfrei übertragen!

Wird diese Rechnung auf einen in der Praxis häufig vorzufindenden Familienverbund, mit 2 Kindern und 4 Enkelkindern angewandt, dann ist nach Abschluss von 23 Jahren ein Wertpapiervermögen von über 11.000.000 € steuerfrei übertragbar!

Folgende Berechnungsgrundlagen:

  • Die Mutter ist in dieser Beispielrechnung im Jahr 2020 60 Jahre alt
  • 5 % für den jeweiligen Jahreswert
  • Vervielfältiger gelten für das Jahr 2020 – diese werden jährlich angepasst
  • Angelegt sind heutige Gesetzesnormen (11/2020) – zukünftige Änderungen sind möglich

Auf diese Weise können je nach persönlicher Situation, können sehr hohe Vermögen weitergegeben werden, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Und zudem wird dem Besitzer noch die Gelegenheit gegeben, bei der Nutzung oder bei den Erträgen mitzureden. Gerade im Hinblick auf die Ruhestandsplanung und Altersvorsorge kann gut geregelter Nießbrauch äußerst attraktiv für den Gebenden sein. Hier können Sie bares Geld sparen.


Was bietet das Nießbrauchrecht dem Beschenkten?

Für den Beschenkten besteht diese Lösung im Umkehrsinne aus zwei Komponenten: zum einen ermöglicht es den Erhalt des jeweiligen Guts, zum anderen aber muss er unter Umständen bis zum Tod des Schenkenden auf die Vorteile, die Nutzung oder Erträge verzichten. Dazu muss der Schenkende laut Gesetzgeber noch mindestens sieben Jahre leben, damit der Beschenkte in den Genuss der genannten Vorteile kommen kann.

Dann jedoch entfällt die Schenkungssteuer komplett oder wird in einem ganz erheblichen Maße reduziert.

Somit liegt also klar auf der Hand, sich lieber früher als später mit dem Thema Nießbrauch zu beschäftigen. Hinzu kommt, dass der Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind alle zehn Jahre anwendbar ist, was im Falle von entsprechenden Vermögenswerten eine durchaus interessante flexible Variante darstellt. Auf diese Weise kann es auch gelingen, den Begünstigten nach und nach an die evtl. noch größeren Werte heranzuführen.

Fazit

Selbst bei Beträgen von bis zu 20.000 Euro sind Nießbrauchdepots ein sehr wirksames Mittel, wenn unverheiratete Lebenspartner, entfernte Verwandte oder Freunde bedacht werden sollen. Durch die besondere Regelung, die nur bis zum Tod des Schenkenden gilt, können Hinterbliebene z. B. gerade in der Trauerzeit auf das Vermögen zugreifen, falls durch den Wegfall der Einkünfte Finanzlücken drohen. Andere Verträge haben oft längere Bindungszeiten, die einen zeitnahen Zugriff dann erschweren, wenn er so dringend benötigt würde.

Die Ausführungen machen deutlich, dass Sie diese Vereinbarungen nicht in letzter Minute treffen sollten. Da die Nießbrauchdepots sehr vorteilhaft eingesetzt werden können, macht eine frühzeitige Einrichtung für beide Seiten nachvollziehbar Sinn. Lassen Sie sich also beraten, wie Sie Ihre Steuerlast am effektivsten vermeiden bzw. senken und den Familienfrieden dabei bestmöglich erhalten können.  

Wir beraten Sie gerne auch in weiteren Themen rund um Ihr Unternehmen, Ihre Altersvorsorge und Ihr Vermögen. Entdecken Sie unsere Leitungen unter https://ellerconsulting.de/leistungen.

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