Da Gesellschafter-Geschäftsführer in der Regel keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, ist die betriebliche Pensionszusage essentiell. Wegen des üblicherweise hohen Versorgungsniveaus geht es oft um beträchtliche Summen. Die Pensionszusage erfolgt dabei üblicherweise als Direktzusage. Das Unternehmen deckt dann die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen durch die Bildung von Pensionsrückstellungen ab. Damit verringert sich einerseits der steuerpflichtige Gewinn, andererseits besitzt die Rückstellungsbildung einen positiven Finanzierungseffekt.
Warum die Kalkulation nicht mehr aufgeht
Die anhaltend niedrigen Zinsen sind allerdings kontraproduktiv und machen einen gründlichen Strich durch diese Rechnung. Normalerweise wären Niedrigzinsen kein Problem, wenn es sich um ein vorübergehendes Phänomen handelte und höhere Zinsen folgten. Wo sie aber zum Dauerzustand werden, erwirtschaften die Unternehmen mit den zur Rückdeckung verwendeten Lebensversicherungen keine ausreichenden Renditen mehr, um ihre Pensionsversprechen zu erfüllen. Die Konsequenz ist ein wachsendes Deckungsloch, dass sich spätestens dann, wenn die Pensionszahlungen anstehen, schmerzlich bemerkbar machen.
Inzwischen schlägt sich das Problem auch in den Bilanzen nieder. Mit dem sogenannten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden 2009 die Berechnungsgrundlagen für die Pensionsrückstellungen geändert. Seither orientiert sich der bei der Rückstellungsbildung zu berücksichtigende Rechnungszins stärker an der Marktzinsentwicklung. Sinkende Zinsen bedeuten dabei zwangsläufig einen höheren Rückstellungsbedarf. Experten rechnen bis Ende 2017 deutschlandweit mit bilanziellen Zusatzbelastungen von 45 Milliarden Euro jährlich.
Unabhängigen Rat für Lösungen nutzen
Es gibt keinen Königsweg für die Lösung des Problems. Die Unternehmen sind an ihre Pensionszusagen grundsätzlich gebunden. Dennoch bestehen einige Möglichkeiten, Entlastung zu schaffen:
- Pensionszusagen können an externe Anbieter wie Unterstützungskassen oder Pensionsfonds ausgelagert werden. Dies kostet aber in der Regel eine Menge Geld, weil die Anbieter wie Versicherungen zu Ihrem Vorteil kalkulieren und daher mehr oder weniger große Aufschläge verlangen. Dies ist für die meisten Unternehmen keine gute Lösung;
- Gegebenenfalls ist eine Umstellung von leistungsorientierten zu beitragsorientierten Pensionszusagen zweckmäßig. Bei der leistungsorientierten Zusage garantiert der Betrieb die Höhe der Rente bei Pensionsbeginn, beim beitragsorientierten Versprechen dagegen nur die Höhe der Beiträge. Letzteres verschafft dem Unternehmen mehr Planungssicherheit und weniger Zinsrisiken;
- Der Gesellschafter-Geschäftsführer kann auf den noch nicht erdienten Teil seiner Anwartschaft verzichten (Verzicht auf Future-Service). Bei richtiger Ausgestaltung führt dies nicht zu steuerlichen Nachteilen.
Diese und andere Lösungen sollten am besten gemeinsam mit einem Steuerberater sowie einem unabhängigen Experten im Bereich der betrieblichen Altersversorgung besprochen werden. Je früher, desto besser, da bis zu einem gewissen Alter keine Änderungen mehr an der Pensionszusage möglich ist.