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bAV: Die Direktversicherung

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Die betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV – gilt als dritte Säule der Alterssicherung in Deutschland. Angesichts der schwindenden Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung gewinnt sie zunehmend an Bedeutung. Der Gesetzgeber hat die bAV umfassend geregelt und verschiedene Möglichkeiten definiert, wie betriebliche Altersvorsorge umgesetzt werden kann. Ein denkbarer Durchführungsweg ist dabei die Direktversicherung.

Die Direktversicherung wird besonders von kleineren und mittleren Unternehmen im Großraum Stuttgart, Tübingen, Reutlingen und Neckar-Alb gerne genutzt, weil sie sich recht einfach realisieren lässt und die Betriebe administrativ nur wenig belastet. Im Jahr 2016 bestanden in Deutschland fast acht Millionen Direktversicherungen. Damit verfügte im Schnitt mehr als jeder vierte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte über einen solchen Vertrag. Obwohl sich das Lebensversicherungsgeschäft generell in einem schwierigen Fahrwasser bewegt, ist der Vertragsbestand in den letzten Jahren immer noch weiter gewachsen, wenn auch nur geringfügig.

Im Folgenden werden die verschiedenen Aspekte der Direktversicherung ausführlich vorgestellt. Dabei erfahren Sie auch, was für und gegen eine solche Form der betrieblichen Altersvorsorge spricht.

Das Grundprinzip – so funktioniert die Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine „klassische“ Lebens- oder Rentenversicherung ab. Auch eine fondsgebundene Versicherung ist möglich. Dabei sucht der Arbeitgeber die Verträge bzw. den Anbieter aus. Oft gelten für Direktversicherungen Sonderkonditionen im Vergleich zu Angeboten am „freien Markt“ – zum Beispiel im Rahmen einer Gruppenversicherung. Das jeweilige Versicherungsunternehmen kann dann über den Arbeitgeber im Zeitablauf Verträge für etliche Arbeitnehmer „verkaufen“. Dafür werden „Mengen-Rabatte“ gewährt.

Die Dotierung der Direktversicherung findet überwiegend im Rahmen von Entgeltumwandlungen statt. In diesem Fall behält der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Brutto-Gehalts des Arbeitnehmers ein und führt ihn als Beitrag zum Versicherungsvertrag ab. Beiträge bis zu vier Prozent der Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuer- und sozialabgabenfrei (mehr dazu im Abschnitt „Steuern und Sozialabgaben bei der Direktversicherung“). Es ist aber auch möglich, dass der Arbeitgeber die Direktversicherung aus eigenen Mitteln zahlt. Eine gemeinsame Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist ebenfalls denkbar. Häufig wird der Weg gewählt, dass der Arbeitgeber seinen Anteil an den Sozialabgaben, den er durch die Direktversicherung spart, als Zuschuss zahlt, der größere Teil wird dann vom Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung geleistet.

Inwieweit sich der Arbeitgeber an den Versicherungsbeiträgen beteiligt, ist bis dato weitgehend ihm selbst überlassen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur „Bezuschussung“ besteht nicht. Der Arbeitnehmer hat nur Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihm eine Direktversicherung ermöglicht, wenn er das wünscht. Diese freie Zuschussgestaltung wird in Zukunft durch das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeschränkt werden. Arbeitgeber müssen dann unter bestimmten Bedingungen die Verträge bezuschussen. Das Gesetz tritt 2018 in Kraft. Es sieht vor, dass Arbeitgeber ab 2019 immer 15 Prozent Zuschuss bei neu abgeschlossenen Direktversicherungen zahlen müssen, wenn sie durch den Vertrag Sozialabgaben sparen. Bei bestehenden Verträgen gilt diese Zuschusspflicht ab 2022. Für Arbeitnehmer bedeutet diese „Zuschuss-Garantie“ mehr Sicherheit und eine Verbesserung der Rendite gegenüber einer Situation ohne Zuschüsse. Denn durch die Bezuschussung kann mehr Kapital gebildet werden und es lassen sich so zusätzliche Erträge erwirtschaften.

Möglichkeiten der Direktversicherung

Es gibt im Prinzip drei Versicherungsprodukte, die für eine Direktversicherung in Betracht kommen.

„Klassische“ Lebensversicherungen

Bei Kapitallebensversicherungen wird mit den Beiträgen (nach Abzug der Kosten) systematisch ein Kapitalstock aufgebaut, der am Ende der Laufzeit – bei Renteneintritt – als Einmalbetrag ausgezahlt wird. Die Kapitallebensversicherung ist praktisch immer mit einem Todesfallschutz ausgestattet. Stirbt der Bezugsberechtigte während der Laufzeit, erhalten begünstigte Angehörige die im Vertrag vereinbarte Summe ausgezahlt. Die Rendite der Lebensversicherung ergibt sich aus der Garantieverzinsung und der Beteiligung an den vom Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Überschüssen. Da für Lebensversicherer strenge Anlagevorschriften gelten und Investments überwiegend nur in sicheren, verzinslichen Anlagen erfolgen dürfen, leiden klassische Lebensversicherungen bereits seit Längerem unter den anhaltenden Niedrigzinsen. Die Überschüsse haben sich infolgedessen drastisch verringert und der Garantiezins wurde (jeweils für Neuverträge) mehrmals abgesenkt. Dadurch hat die Attraktivität dieses früher gerne genutzten Vorsorgeproduktes erheblich eingebüßt.

„Klassische“ Rentenversicherungen

Rentenversicherungen funktionieren ähnlich wie Kapitallebensversicherungen. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Auszahlung des angesparten Kapitals nicht als Einmalsumme erfolgt, sondern als lebenslange Rente. Die private Rentenversicherung bietet insofern tatsächlich eine „echte“ Zusatzrente zur gesetzlichen Rente. Im Unterschied zu Lebensversicherungen gibt es bei Rentenversicherungen keinen automatischen Todesfallschutz, eine Todesfallabsicherung ist aber optional möglich. Wie die klassische Lebensversicherung auch leidet die klassische Rentenversicherung unter der Niedrigzinssituation. Hier gelten die gleichen Anlagerestriktionen mit den gleichen Problemen.

Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen

Fondsgebundene Versicherungen versuchen einen Ausweg aus dem Niedrigzins-Dilemma. Sie investieren weniger in verzinsliche Anlagen als in Fonds – bevorzugt in Aktienfonds. Das bedeutet bessere Renditeaussichten, aber auch ein höheres Risiko. Garantiezinsen gibt es bei den fondsgebundenen Produkten nicht. Wie viel Kapital am Schluss für die Auszahlung oder die Verrentung zur Verfügung steht, lässt sich daher nicht genau sagen. Das hängt vom Anlageerfolg bzw. von der Entwicklung an den Kapitalmärkten ab. Natürlich spielt auch die Qualität des jeweils ausgewählten Fonds eine wichtige Rolle. Um den Anspruchsberechtigten dennoch eine gewisse Sicherheit zu geben, sind fondsgebundene Produkte oft mit Kapitalgarantien ausgestattet, die aber keine Wertzuwachsgarantien sind wie bei der Garantieverzinsung. Für solche Garantien gibt es unterschiedliche Modelle. Ihnen gemeinsam ist, dass Sicherheit einen Preis hat. Verträge mit Kapitalgarantie bedeuten de facto immer einen Renditeverzicht gegenüber Produkten ohne einen solchen Schutz.

Steuern und Sozialabgaben bei der Direktversicherung

Direktversicherungen werden vom Staat durch Befreiungen bei Steuern und Sozialabgaben gefördert. Dabei gelten unterschiedliche Regelungen, je nachdem ob die Verträge vor 2005 oder ab 2005 abgeschlossen wurden. Wir konzentrieren uns hier auf Steuern und Abgaben bei „Neu-Verträgen“ ab 2005.

Dotierungen solcher Direktversicherungen im Rahmen der Entgeltumwandlung bleiben bis zu vier Prozent der Bemessungsgrenze in der Rentenversicherung von Steuern und Sozialabgaben frei. Da die Beitragsbemessungsgrenzen sich jedes Jahr etwas verändern, variiert auch die Vier-Prozent-Grenze entsprechend. Für 2017 liegt sie (in den alten Bundesländern) bei 3.048 Euro (254 Euro bei monatlicher Zahlung). 2018 erhöht sie sich auf 3.120 Euro (260 Euro monatlich). In den neuen Bundesländern gelten aufgrund der etwas niedrigeren Beitragsbemessungsgrenzen Beträge, die geringfügig darunter liegen. Bei der Besteuerung kommt noch ein zusätzlicher Betrag von 1.800 Euro obendrauf, der steuerfrei bleibt. In den alten Bundesländern sind das 2018 dann zusammen 4.920 Euro. Bei den Sozialabgaben gilt dieser zusätzliche Freibetrag nicht.

Die Befreiung der Beiträge von Steuern klingt wie ein echter Vorteil. Der wird allerdings dadurch relativiert, dass spätere Betriebsrenten aus der Direktversicherung zu versteuern sind. Dafür gilt dann der jeweils relevante persönliche Steuersatz. Da Rentner in der Regel niedrigere Einkünfte haben als während ihres Erwerbslebens und dementsprechend für sie ein niedrigerer Steuersatz anzuwenden ist, ergibt sich vielfach doch ein gewisser Steuerspareffekt. Ansonsten handelt es sich nur um eine Steuerverschiebung in die Zukunft.

Steuerlich unvorteilhaft kann sich ein Vertrag mit Einmalzahlung auswirken. Bei manchen Verträgen besteht ein Wahlrecht, ob das angesparte Kapital auf einmal oder in Rentenform ausgezahlt werden soll. Bei Einmalzahlung ist der Betrag dann im Jahr der Auszahlung voll zu versteuern, was in der Regel zu einer deutlich höheren Besteuerung führt als bei gleichmäßiger Verteilung in Rentenform über die Jahre.

Auch die Ent- und Belastung bei Sozialabgaben ist „tricky“. Während die Direktversicherung bespart wird, bleiben Beiträge bis zur Vier-Prozent-Grenze frei von Belastungen durch die Rentenversicherung, die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung. Im Ruhestand sind die Betriebsrenten dann abgabepflichtig. Hier sind hier allerdings nur noch die Kranken- und die Pflegeversicherung relevant. „Privatpatienten“ werden etwas anders behandelt, weil die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung einkommensunabhängig sind. Daher vermindern sie die Abgabenlast nicht in der Ansparphase und erhöhen sie nicht in der Rentenbezugsphase.

Noch ein kurzer Blick auf die „Alt-Verträge“ vor 2005: Hier sind Sparbeiträge pauschal mit 20 Prozent zu versteuern. Bei den Betriebsrenten müssen dafür nur die Ertragsanteile versteuert werden. Sie sind vom Renteneintrittsalter abhängig. In der Ansparphase fallen auf die Beiträge Sozialabgaben in Höhe des Arbeitnehmeranteils an. Bei Rentenbezug sind die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vom Bezieher dagegen voll zu tragen.

Vorteile der Direktversicherung

Höhere Rendite möglich

Die Direktversicherung eröffnet Aussichten auf höhere Renditen als beim Abschluss einer Versicherung in Eigenregie. Es sind gleich mehrere Faktoren, die hier positiv wirken können. Den größten Renditeeffekt hat eine Bezuschussung durch den Arbeitgeber. Es gilt das Prinzip: je mehr desto vorteilhafter. Ab Zuschüssen in Höhe von 30 Prozent ist die Direktversicherung meist besser als eine private Rentenversicherung. Renditefördernd wirken auch die niedrigeren Kosten durch „Mengen-Rabatte“. Mit einer fondsgebundenen Versicherung besteht die Chance, von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten zu profitieren – allerdings ist dies auch mit einem höheren Risiko verbunden. Der Spareffekt durch Steuer- und Abgabenfreiheit ist zwar vorhanden, sollte aber nicht überschätzt werden, da es primär um Lastenverschiebungen in die Zukunft, weniger um echte Lastenreduzierung geht.

Eine sichere Altersvorsorge

Direktversicherungen sind eine recht sichere Möglichkeit zur Altersvorsorge. Die Verträge lassen sich so gestalten, dass auch bei Insolvenz des Arbeitgebers die Ansprüche erhalten bleiben. Der Ausfall eines Versicherers ist unwahrscheinlich. Sollte es trotz allem dazu kommen, sorgen Sicherungsmechanismen dafür, dass die Betriebsrente dennoch gezahlt wird. Bei klassischen Verträgen gewährleistet die Garantieverzinsung sogar einen sicheren, wenn auch nicht üppigen Wertzuwachs.

Wenig Probleme bei gelegentlichem Jobwechsel

Gelegentliche Jobwechsel müssen keine größeren Auswirkungen auf die Direktversicherung haben. Im Idealfall übernimmt der neue Arbeitgeber den alten Vertrag. Es ist aber auch möglich, denn alten Vertrag nicht weiter zu besparen und bei der neuen Stelle eine weitere Direktversicherung zu beginnen. Auch die Übertragung eines angesparten Guthabens auf einen neuen Vertrag ist eine Option. In der Regel findet die neue Direktversicherung bei einem anderen Anbieter als bisher statt. Der Neuabschluss ist fast immer mit zusätzlichen Kosten verbunden, die Fortführung eines bestehenden Vertrags stellt – sofern er realisierbar ist – die bessere Lösung dar. Ein Problem kann die Übertragung von zuvor geleisteten Arbeitgeberzuschüssen beim Jobwechsel sein, wenn zuvor kein längeres Beschäftigungsverhältnis bestanden hat. Hier gilt ab 2018 die Regelung, dass Arbeitgeberbeiträge gesichert sind, sofern der Arbeitnehmer mindestens drei Jahre im Unternehmen beschäftigt gewesen ist und beim Ausscheiden mindestens 23 Jahre alt war.

Günstige BU-Versicherung

Die Direktversicherung kann in der Regel ohne Schwierigkeiten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) gekoppelt werden. Der BU-Schutz ist sogar ohne die sonst übliche Gesundheitsprüfung möglich. Das kann von Vorteil sein, wenn „kritische“ Vorerkrankungen bestehen. Die Versicherung wäre sonst am freien Markt nur zu deutlich ungünstigeren Konditionen zu haben oder würde ggf. ganz abgelehnt.

Nachteile der Direktversicherung

Schmale Renditen

Ein Nachteil der Direktversicherung sind die eher bescheidenen Renditeperspektiven im Vergleich zu anderen Geldanlagen. Das gilt insbesondere für die „klassische“ Lebens- und Rentenversicherung. Der bei Neuverträgen anzuwendende Garantiezins liegt derzeit noch bei 0,25 Prozent, Überschussbeteiligungen fallen angesichts der schwierigen Zinslage eher mager aus. Andere Anlageformen haben hier mehr zu bieten – gerade wenn in begrenztem Umfang auch Risiken in Kauf genommen werden.

Volle Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten

Ein großes Manko der Direktversicherung ist, dass die Rentenbezieher auf ihre Betriebsrenten in vollem Umfang Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Das ist zum Beispiel bei Renten aus einer „normalen“ privaten Rentenversicherung nicht der Fall. Steuer- und Abgabenspareffekte bei der Kapitalbildung, Bezuschussungen durch den Arbeitgeber und Kostenvorteile beim Versicherungsabschluss können diesen Nachteil mehr als ausgleichen. Berechnungen zeigen, dass das dann der Fall ist, wenn der Arbeitgeberzuschuss mindestens 20 Prozent der Beitragsleistung umfasst. Direktversicherungen, die ausschließlich durch den Arbeitnehmer bespart werden müssen, lohnen sich dagegen kaum. Nicht betroffen von der Problematik sind Rentner mit privater Krankenversicherung.

Wenig Einfluss auf Versicherungsprodukte

Da die Direktversicherung zwischen dem Arbeitgeber und dem Versicherungsanbieter vereinbart wird, hat der begünstigte Arbeitnehmer wenig Einfluss auf die Anbieter- und Produktauswahl. Die von Arbeitgebern gebotenen Lösungen sind nicht selten suboptimal.

Mögliche Negativeffekte bei sozialer Absicherung

Die Sozialabgabenfreiheit der Beitragsleistungen bis zur Vier-Prozent-Grenze hat einen negativen Nebeneffekt. Da weniger in die gesetzliche Rentenversicherung und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird als sonst, fallen die Leistungen auch niedriger aus, wenn der „Versicherungsfall“ eintritt. Bei der gesetzlichen Rente wird das normalerweise im Rentenalter durch die Betriebsrente ausgeglichen. Bei Arbeitslosigkeit können dagegen die Ansprüche auf Arbeitslosengeld etwas niedriger werden.

Schwierig bei häufigem Jobwechsel

Wenn der Arbeitgeber nur zwei- oder dreimal im Berufsleben gewechselt wird, halten sich die Auswirkungen auf die Direktversicherung in Grenzen. Heutige Erwerbsbiographien entsprechen diesem Bild aber immer weniger. Hier gilt: nichts ist so beständig wie der Wechsel. Für „wechselhafte“ Berufstätige ist die Direktversicherung eine ungünstige Lösung – nicht nur wegen des administrativen Aufwandes, der mit jedem Wechsel verbunden ist. Arbeitgeberzuschüsse werden erst bei längerer Betriebszugehörigkeit (ab 2018 nach drei Jahren) unverfallbar. Ein mehrfacher Neuabschluss von Direktversicherungen führt zu zusätzlichen Kosten, denen kein Mehrwert gegenübersteht.

Häufige Fragen zur Direktversicherung

Kann ich meine Direktversicherung vorzeitig kündigen?

Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist normalerweise nicht vorgesehen. Wenn Sie die Direktversicherung nicht mehr besparen wollen, können Sie Ihren Arbeitgeber bitten, den Vertrag ruhend stellen zu lassen. Das muss dieser dann mit der Versicherung abklären. Sind Sie aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden, ohne dass ein neuer Arbeitgeber den Vertrag fortführt, können Sie Beitragsaussetzungen auch direkt mit dem Anbieter absprechen.

Was ist, wenn ich arbeitslos werde?

Auch wenn Sie arbeitslos werden, bleiben Ihre Ansprüche auf eine Betriebsrente erhalten. Unverfallbare bAV-Ansprüche werden auch nicht auf das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) angerechnet.

Läuft die Versicherung auch bei Krankheit und Elternzeit weiter?

Wenn Sie länger krank sind oder sich in Elternzeit befinden, erzielen Sie kein Arbeitseinkommen. Dennoch läuft Ihre Direktversicherung weiter. Sie müssen dann nur die Beiträge zu hundert Prozent selbst zahlen, um Ihre Ansprüche in voller Höhe aufrechtzuerhalten. Sie können die Beitragszahlungen während dieser Zeit aber auch aussetzen und die Bedienung des Vertrags erst wieder nach der Gesundung bzw. der Rückkehr an den Arbeitsplatz aufnehmen. Allerdings verringern sich dann auch Ihre Ansprüche entsprechend.

Und wenn ich während des Vertrags sterbe?

Direktversicherungen sehen nicht automatisch eine Todesfallabsicherung vor. Es ist aber möglich, im Rahmen des Vertrags zusätzlich einen Todesfallschutz zu vereinbaren. Sollten Sie während der Vertragslaufzeit sterben, wird dann die vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag genannten Begünstigten – meist Ehepartner oder Kinder – gezahlt.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber oder der Versicherer pleitegeht?

Ob eine Direktversicherung von einer Insolvenz des Arbeitgebers betroffen ist, hängt davon ab, wie das Bezugsrecht im Vertrag ausgestaltet ist. Der Vertrag wird zwischen Arbeitgeber und Versicherung abgeschlossen, das Bezugsrecht gilt dagegen für den Arbeitnehmer. Besteht ein sogenanntes widerrufliches Bezugsrecht, kann es sein, dass die Ansprüche in die Insolvenzmasse fallen, was in der Regel für den betroffenen Arbeitnehmer einen erheblichen Verlust bedeutet. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht sind die Ansprüche dagegen geschützt. Unwiderrufliche Bezugsrechte sollten auf jeden Fall immer dann vereinbart werden, wenn die Direktversicherung ganz oder überwiegend durch den Arbeitnehmer dotiert wird. Im Übrigen ist die Versicherung als Vertragspartner auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers weiter in der Pflicht.

Dass der Versicherer insolvent wird, ist eher ein theoretischer Fall – zumindest mit Blick auf die Vergangenheit. Die strikte Regulierung und Finanzaufsicht in diesem Bereich haben Pleiten bisher verhindert. Sollte es doch zu dem unwahrscheinlichen Fall des Falles kommen, müsste zunächst der Arbeitgeber die Erfüllung der von ihm gemachten Zusagen sicherstellen. De facto würde die Vertragserfüllung durch die Protektor Lebensversicherungs-AG, die Sicherungseinrichtung der Lebensversicherungs-Branche, gewährleistet.

Ist es möglich, die Direktversicherung privat weiterzuführen?

Endet Ihr Arbeitsverhältnis und wird die Direktversicherung nicht über einen neuen Arbeitgeber weitergeführt, können Sie den Vertrag auch privat fortsetzen. Dann treten Sie an die Stelle des Arbeitgebers als Versicherungsnehmer und zahlen die Beiträge zu hundert Prozent selbst, wenn das nicht schon ohnehin der Fall war. Sie profitieren dabei von der sogenannten reduzierten Beitragspflicht. Für die von Ihnen privat angesparten Ansprüche müssen sie später keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dieser Anteil wird genauso behandelt wie eine „normale“ private Rentenversicherung. Dafür gibt es eine höchstrichterliche Rechtsprechung.

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