Unabhängige Honorarberatung für Vermögen, Altersvorsorge und Rente – ohne Provisionen, ohne Interessenkonflikte.
Honorarberater arbeiten provisionsfrei – Ihre Beratung basiert ausschließlich auf Ihren Zielen und Ihrer finanziellen Situation.
Sie zahlen ein klar definiertes Honorar ohne versteckte Gebühren. So behalten Sie Ihre Finanzen jederzeit im Blick.
Wir greifen auf den gesamten Markt zu und empfehlen kosteneffiziente Lösungen, wie ETFs oder Nettotarife, die wirklich zu Ihnen passen.
Durch niedrige Kosten und unabhängige Strategien erzielen Sie bessere Ergebnisse beim Vermögensaufbau und in der Altersvorsorge.
Ein echter Honorarberater Stuttgart arbeitet:
Ein Honorarberater arbeitet ausschließlich im Interesse seiner Mandanten – unabhängig von Banken, Versicherungen oder Produktanbietern. Er erhält keine Provisionen oder versteckten Vergütungen, sondern wird transparent über ein vorher vereinbartes Honorar bezahlt. Dadurch stehen objektive Empfehlungen, maßgeschneiderte Strategien und langfristiger Vermögensaufbau im Mittelpunkt. Ein Honorarberater analysiert die individuelle Situation ganzheitlich, entwickelt eine klare Finanzstrategie und begleitet seine Mandanten nachhaltig und partnerschaftlich.
Ein Versicherungsmakler ist rechtlich zwar Interessenvertreter des Kunden, wird jedoch in der Regel durch Provisionen der Versicherungsunternehmen vergütet. Diese Vergütung ist meist in den Produkten einkalkuliert. Dadurch besteht zumindest ein wirtschaftlicher Anreiz, bestimmte Tarife oder Anbieter zu vermitteln.
Zudem beschränkt sich die Beratung häufig auf Versicherungs- und Finanzprodukte, für die eine Provision gezahlt wird – eine ganzheitliche, produktunabhängige Strategie ohne Vergütungsinteresse steht nicht immer im Fokus.
Berater bei Banken und Sparkassen sind in der Regel an die hauseigenen Produkte oder ausgewählte Partner gebunden. Die Beratung ist häufig in Vertriebsstrukturen eingebettet – mit klaren Produktvorgaben und Umsatzzielen. Dadurch stehen nicht immer alle am Markt verfügbaren Lösungen zur Auswahl.
Die Kosten für Beratung und Vermittlung sind meist in Produkten, Ausgabeaufschlägen oder laufenden Gebühren enthalten. Eine vollständig transparente Honorierung findet selten statt.
Honorar-Finanzanlagenberater (§34h GewO)
Honorar-Anlageberater (§93 WpHG)
Versicherungsberater (§34d Abs. 2 GewO)
Rentenberater (RDG)
Finanzanlagenvermittler
Versicherungsmakler
Banken
Berufstätige & Selbstständige
Unternehmer
Akademiker & Führungskräfte
Menschen ab 40 / 50
Kunden mit bestehendem Vermögen
Kunden mit mehreren Vorsorgebausteinen
Fragen Sie unverbindlich Ihre Honorarberatung in Stuttgart oder Reutlingen/Tübingen an. Auch in den Regionen Sindelfingen, Ludwigsburg, Heilbronn, Böblingen und auch Mallorca.
Wir freuen uns auf Sie.
Der Finanzberater/Anlageberater hat alle Freiheiten und Möglichkeiten, Ihnen die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen zu bieten und Finanz- und Vorsorgeprodukte allein in Ihrem Interesse zu analysieren und auszuwählen.
Um eine rentable Vermögensanlage oder Altersvorsorge abzuschließen, holen sich viele Menschen gerne Hilfe von einem Finanzberater. Das ist auch oftmals sinnvoll. Völlig außer Acht lassen sie dabei häufig, dass nicht alle Berater ausschließlich das Wohl ihres Klienten im Blick haben und dass auch die Finanzkonzerne so viel wie möglich an den Produktabschlüssen verdienen möchten.
Es gibt kein Gesetz, das verhindert, dass Berater Mehrfachzulassungen besitzen – teils sogar über unterschiedliche Firmen. Diese gleichzeitig vorhandene Zulassung als Honorarberater und Vermittler macht es für Sie als Kunden sehr schwer und verursacht natürlich Interessenkonflikte. Teilweise wird die gleichzeitige Vermittlerzulassung auch verschwiegen. Honorarberatung und Provisionsvermittlung sind nicht sauber getrennt.
Am besten prüfen Sie den Berater oder Vermittler persönlich im Vermittlerregister unter https://www.vermittlerregister.info/recherche selbst. Sollte ein Vermittler eine Zulassung als Finanzanlagenvermittler, Versicherungsmakler oder Versicherungsvermittler haben, auch in Kombination mit einer Honorarberater-Zulassung, ist aus unserer Sicht keine unabhängige Finanzberatung gewährleistet.
Ein Honorarberater (z. B. Honorar-Finanzanlagenberater, Honorar-Anlageberater), der gleichzeitig eine Vermittlerzulassung (z. B. Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler) hat, wird einerseits produktunabhängig von Ihnen bezahlt. Andererseits verdient er zusätzlich über die Vergütungen der Produkte mit.
Falls Sie in dieser Situation nicht nachfragen und stattdessen auf die versprochene Ehrlichkeit vertrauen – dass also Sie als Kunde im Fokus stehen –, besteht die Gefahr, dass Sie es mit einem abhängigen Vermittler zu tun haben, zumindest bis zu einem gewissen Grad.
Denn der Berater hat aufgrund seiner Zulassungen natürlich noch ein anderes Interesse: Ihnen Produkte zu verkaufen, an denen er noch einmal verdient. Und das ist dann aus mehreren Gründen nicht mehr im Sinne des Kunden, denn der Berater verdient im schlimmsten Fall doppelt, die Provision entgeht Ihnen, und das gegenseitige Vertrauen leidet. Sie kommen dabei also meist nicht besonders gut weg – nur der Berater.
Der Provisionsberater hat jedoch einen starken Anreiz, Ihnen nicht die beste Leistung, sondern das Produkt mit der für ihn höchsten Provision zu verkaufen oder Produkte wie beispielsweise ETFs gar nicht erst anzubieten, da sie keine Provisionen beinhalten. Dies wäre dann überhaupt nicht in Ihrem Interesse, da Sie so im Laufe der Zeit oftmals Tausende Euro mehr bezahlen, als wenn der Finanzberater wirklich ein Produkt nach Ihrem Bedarf herausgesucht hätte.
Falls Sie in dieser Situation nicht nachfragen und stattdessen auf die versprochene Ehrlichkeit vertrauen – dass also Sie als Kunde im Fokus stehen –, besteht die Gefahr, dass Sie es mit einem abhängigen Vermittler zu tun haben, zumindest bis zu einem gewissen Grad.
Ein weiteres negatives Beispiel sind Honorarvermittler. Hier wird für die „Beratung“ zunächst kein Honorar verlangt. In der Regel wird Ihnen dann eine sogenannte Nettopolice oder „tolle Auswertung“ schmackhaft gemacht, und Sie sollen für die Vermittlung ein sogenanntes Vermittlungshonorar bezahlen. Diese Art von „Beratung“ ist alter Wein in neuen Schläuchen und unterscheidet sich von der Provisionsvermittlung kaum. Auch hier sind Interessenkonflikte vorprogrammiert, und Sie sollten unseres Erachtens von einer Beratung Abstand nehmen.
Im optimalen Fall hat der Honorarberater eine Zulassung als Honorar-Finanzberater und Versicherungsberater, da sich eine fondsgebundene Lebensversicherung nicht groß von einen Investmentsparplan unterscheidet (außer bei den Kosten) und eine Beratung zur Geldanlage erfordert, was aber keine typische Versicherungsberatung ist.
Auch unabhängige Beratung zur Altersvorsorge, ob betrieblich oder privat, ist eine Beratung zu einer Geldanlage. Die Versicherungsberatung kommt nur ins Spiel, wenn noch die sogenannten biometrischen Risiken wie Tod/Berufsunfähigkeit versichert werden sollen. Aber auch hier gilt der Grundsatz, die Altersvorsorge (Geldanlage) von der Versicherung zu trennen und nicht in ein und demselben Vertrag zu führen.
Ein weiteres gutes Beispiel stammt aus der betrieblichen Altersvorsorge. Dort gibt es die sogenannten versicherungsförmigen Durchführungswege, zum Beispiel eine Direktversicherung oder eine rückgedeckte Unterstützungskasse. Ein Versicherungsberater berät zwar unabhängig und provisionsfrei, kann aber zu einem „nicht versicherungsförmigen“ Durchführungsweg, auf dem die Altersvorsorgegelder in Form eines ETF-Depots angelegt werden, nicht kompetent beraten bzw. vergleichen und schon gar nicht für das Unternehmen einrichten. Diese Beispiele verdeutlichen, dass eine unabhängige Finanzberatung zum Vermögen und/oder zur Altersvorsorge nur sinnvoll praktiziert werden kann, wenn die Beraterin über Kompetenz und eine Honorarberater-Zulassung in beiden Bereichen, Finanzanlagen und Versicherungen, verfügt.
Um konkret einen „echten“ Honorarberater zu finden, können Sie sich beispielsweise mit dem Bundesverband der Versicherungsberater e. V. in Verbind ung setzen. Allerdings finden sich dort, wie der Name schon verrät, überwiegend Versicherungsberater und nur ein paar wenige mit einer gleichzeitigen Zulassung als Honorar-Finanzanlagenberater. Es gibt jedoch kein verlässliches Siegel, das rechtsverbindlich wäre und Ihnen versichern würde, dass Ihr Berater wirklich nur als Honorarberater agiert. Sie müssen daher immer auf die Zulassungen schauen.
Aufschluss darüber erhalten Sie auf der Seite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) e. V.: https://www.vermittlerregister.info/recherche. Geben Sie hier die Registriernummer, den Namen des Beraters oder den der Firma an.
Hat der Berater zur Honorarberater- zusätzlich noch eine Vermittlerzulassung, ist dies mit Misstrauen zu betrachten, wenn man auf der Suche nach einem seriösen Honorarberater ist. In diesen Fällen sollten Sie von einer Beauftragung Abstand nehmen. Dies gilt noch viel mehr, wenn der Berater seine Vermittlerzulassung ganz verschwiegen hat. Dann ist es umso schlimmer, weil etwaige Beratungsleistungen einer vertrauensvollen Grundlage entbehren.
Empfehlenswert hingegen sind die Bezeichnungen Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO), Honorar-Anlageberater (§ 93 Abs. 1 WpHG) und/oder Versicherungsberater (§ 34d Abs. 2 GewO).
Fragen Sie unverbindlich Ihre Honorarberatung in Stuttgart oder Reutlingen/Tübingen an. Auch in den Regionen Sindelfingen, Ludwigsburg, Heilbronn, Böblingen und ganz neu auf Mallorca.
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