Honorarberater Stuttgart

unabhängig, provisionsfrei & rechtssicher beraten

Unabhängige Honorarberatung für Vermögen, Altersvorsorge und Rente – ohne Provisionen, ohne Interessenkonflikte.

Sie suchen einen Honorarberater in Stuttgart, der Sie transparent, unabhängig und rechtssicher bei Vermögensfragen, Altersvorsorge und finanziellen Entscheidungen begleitet? Dann sind Sie bei uns richtig. Eine moderne und vertrauenswürdige Honorarberatung Stuttgart umfasst heute nicht nur Investment- und Versicherungsberatung, sondern auch die professionelle Rentenberatung – ein Bereich, der bei der Planung der Altersvorsorge unverzichtbar ist. Wie sollte unabhängige Anlageberatung, Vermögensberatung, Finanzberatung und Rentenberatung gestaltet sein, damit sie für beide Seiten ein Gewinn sind? Die Antwort lautet: echte, gesetzlich provisionsfreie Honorarberatung.

Unsere Leistungen als Honorarberater in Stuttgart​

Honorar-Anlageberatung (ETF, Fonds, Vermögensstruktur)

Provisionsfreie Versicherungsberatung

Rentenberatung & Ruhestandsplanung

Finanzplanung & Strategie

Entnahme- & Ruhestandskonzepte

Zweitmeinung & Produktprüfung

Die 4 größten Vorteile der Honorarberatung

01

Unabhängige Empfehlungen

Honorarberater arbeiten provisionsfrei – Ihre Beratung basiert ausschließlich auf Ihren Zielen und Ihrer finanziellen Situation.

02

Volle Kostentransparenz

Sie zahlen ein klar definiertes Honorar ohne versteckte Gebühren. So behalten Sie Ihre Finanzen jederzeit im Blick.

03

Objektive Produktwahl

Wir greifen auf den gesamten Markt zu und empfehlen kosteneffiziente Lösungen, wie ETFs oder Nettotarife, die wirklich zu Ihnen passen.

04

Langfristiger Vermögensaufbau

Durch niedrige Kosten und unabhängige Strategien erzielen Sie bessere Ergebnisse beim Vermögensaufbau und in der Altersvorsorge.

Honorarberatung Gespräch im Business Office zwischen interessierter Dame und Berater

Was unterscheidet einen echten Honorarberater von anderen Finanzberatern?

Ein echter Honorarberater Stuttgart arbeitet:

ausschließlich gegen Honorar

ohne Provisionen & Kickbacks

ohne Produktvorgaben

rechtlich unabhängig

im alleinigen Kundeninteresse

Welche Arten von Finanzberatern gibt es?

Honorarberater Stuttgart

Ein Honorarberater arbeitet ausschließlich im Interesse seiner Mandanten – unabhängig von Banken, Versicherungen oder Produktanbietern. Er erhält keine Provisionen oder versteckten Vergütungen, sondern wird transparent über ein vorher vereinbartes Honorar bezahlt. Dadurch stehen objektive Empfehlungen, maßgeschneiderte Strategien und langfristiger Vermögensaufbau im Mittelpunkt. Ein Honorarberater analysiert die individuelle Situation ganzheitlich, entwickelt eine klare Finanzstrategie und begleitet seine Mandanten nachhaltig und partnerschaftlich.

Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler ist rechtlich zwar Interessenvertreter des Kunden, wird jedoch in der Regel durch Provisionen der Versicherungsunternehmen vergütet. Diese Vergütung ist meist in den Produkten einkalkuliert. Dadurch besteht zumindest ein wirtschaftlicher Anreiz, bestimmte Tarife oder Anbieter zu vermitteln.

Zudem beschränkt sich die Beratung häufig auf Versicherungs- und Finanzprodukte, für die eine Provision gezahlt wird – eine ganzheitliche, produktunabhängige Strategie ohne Vergütungsinteresse steht nicht immer im Fokus.

Banken & Sparkassen

Berater bei Banken und Sparkassen sind in der Regel an die hauseigenen Produkte oder ausgewählte Partner gebunden. Die Beratung ist häufig in Vertriebsstrukturen eingebettet – mit klaren Produktvorgaben und Umsatzzielen. Dadurch stehen nicht immer alle am Markt verfügbaren Lösungen zur Auswahl.

Die Kosten für Beratung und Vermittlung sind meist in Produkten, Ausgabeaufschlägen oder laufenden Gebühren enthalten. Eine vollständig transparente Honorierung findet selten statt.

Woran erkennen Sie rechtlich unabhängige Honorarberatung?

Provisionen gesetzlich verboten bei:

  • Honorar-Finanzanlagenberater (§34h GewO)

  • Honorar-Anlageberater (§93 WpHG)

  • Versicherungsberater (§34d Abs. 2 GewO)

  • Rentenberater (RDG)

Nicht unabhängig (Provision erlaubt):

  • Finanzanlagenvermittler

  • Versicherungsmakler

  • Banken

Warum Honorarberatung ohne Rentenberatung unvollständig ist

Für wen eignet sich ein Honorarberater in Stuttgart?

Beispiele

  • Berufstätige & Selbstständige

  • Unternehmer

  • Akademiker & Führungskräfte

  • Menschen ab 40 / 50

  • Kunden mit bestehendem Vermögen

  • Kunden mit mehreren Vorsorgebausteinen

Ablauf Ihrer Honorarberatung in Stuttgart

01

Kostenloses Erstgespräch

02

Analyse & Zieldefinition

03

Strategie & Handlungsempfehlung

04

Umsetzung & Begleitung (ohne Produktverkauf)

Kontaktieren Sie uns jetzt

Fragen Sie unverbindlich Ihre Honorarberatung in Stuttgart oder Reutlingen/Tübingen an. Auch in den Regionen SindelfingenLudwigsburgHeilbronn, Böblingen und auch Mallorca.
Wir freuen uns auf Sie.

Wie sollte eine unabhängige Anlageberatung, Vermögensverwaltung und Finanzberatung heute aussehen, damit sie für beide Seiten – für Finanzberater und Kunden – zum Gewinn wird?

Die Antwort gibt Ihnen die Honorarberatung. Bei diesem Geschäftsmodell bezahlen Sie Ihren Finanzberater bzw. Anlageberater (Honorarberater) wie Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt. Dadurch wird der Finanzberater/ Anlageberater zu Ihrem vertrauensvollen Ansprechpartner und kann Ihnen mit seinem Know-how zur Seite stehen – ohne Interessenkonflikte.

Der Finanzberater/Anlageberater hat alle Freiheiten und Möglichkeiten, Ihnen die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen zu bieten und Finanz- und Vorsorgeprodukte allein in Ihrem Interesse zu analysieren und auszuwählen.

Welche Bezeichnungen für einen Finanzberater gibt es?

Um eine rentable Vermögensanlage oder Altersvorsorge abzuschließen, holen sich viele Menschen gerne Hilfe von einem Finanzberater. Das ist auch oftmals sinnvoll. Völlig außer Acht lassen sie dabei häufig, dass nicht alle Berater ausschließlich das Wohl ihres Klienten im Blick haben und dass auch die Finanzkonzerne so viel wie möglich an den Produktabschlüssen verdienen möchten.

Auf Ihrer Suche werden Sie auf unterschiedliche Bezeichnungen und Arten von Beratern stoßen, die Ihnen Finanzdienstleistungen anbieten können. Sie unterscheiden sich nicht nur in der Bezeichnung und den Qualifikationen bzw. Erfahrungen, sondern auch gerade in ihrer Bezahlung und damit in ihren Abhängigkeiten.
Honorarberater
Ausschließlich Sie als Kunde bezahlen die Beratung. Daher kann sie anbieterunabhängig stattfinden. Provisionen spielen für den Berater keine Rolle, da diese sogar gesetzlich Ihnen als Anleger zustehen. Theoretisch haben Sie auf alle Produkte Zugriff, denn es gibt eine Eingrenzung der Anbieter, innerhalb derer man sich bewegen müsste. Von diesen echten, provisionsfreien Honorarberatern gibt es in Deutschland allerdings zurzeit noch sehr wenige.
Makler
Dieser erhält von den Anbietern beim Verkauf eines Produktes Provision. Dabei kann er ebenfalls theoretisch aus allen Angeboten auswählen, denn er ist in der Regel nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden. Er ist aber aufgrund der Provisionen selbst und an zweiter Stelle durch die Provisionsunterschiede Interessenkonflikten ausgesetzt. Die Beratung ist auf Versicherungsprodukte beschränkt.
Vertreter
Auch der Vertreter erhält von den Anbietern beim Verkauf eines Produktes Provision. In der Regel werden Produkte eines oder mehrerer Anbieter angeboten, mit denen teilweise vertragliche Bindungen bestehen. Unterschiede existieren bei den Begriffen Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachvertreter oder Vertreter im Strukturvertrieb. Die Gebundenheit liegt hier selbstverständlich noch mehr auf der Hand als bei Maklern.
Banken
Beim Verkauf von Finanzprodukten erhält die Bank bzw. der Mitarbeiter der Bank Gebühren und Provisionen von den jeweiligen Anbietern. „Hauseigene“ Produkte werden verständlicherweise bevorzugt, im Angebot befinden sich aber auch fremde Finanzprodukte. Die Bankberater unterliegen den Vorgaben der Bank oder Sparkasse und können somit nur vorgegebene Produkte vermitteln.

Wie finde ich einen „echten“ Honorarberater?

Die Bundesregierung hat mit dem Honoraranlageberatungsgesetz vom 1. August 2014 erstmals das gesetzliche Berufsbild des Honorarberaters ins Leben gerufen – zunächst für den Bereich der Geldanlage.
Der Begriff Honorarberatung oder Honorarberater ist aber gesetzlich nicht geschützt, und es gibt zahlreiche unterschiedliche Zulassungen für Finanzdienstleister, die der Verbraucher in der Regel nicht überblickt. 
 
  • Achten Sie darauf, dass der von Ihnen ausgewählte Honorarberater eine Zulassung als
    • Honorar-Anlageberater (BaFin, § 93 Abs. 1, WpHG), Provisionsverbot
    • Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) Provisionsverbot
    • Honorar-Immobiliardarlehensberater (§ 34 i GewO), Provisionsverbot
    • Versicherungsberater (§ 34 d GewO), Provisionsverbot hat. Nur bei diesen Zulassungen ist per Gesetz eine Annahme von Zuwendungen wie zum Beispiel Provisionen gesetzlich verboten.
 
  • Folgende Berater haben die gesetzliche Erlaubnis, Provisionen anzunehmen:
    • Versicherungsmakler/-vermittler (§ 34 d GewO), Provisionserlaubnis
    • Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO), Provisionserlaubnis
    • Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO), Provisionserlaubnis
 

Warum nennen sich Finanzberater unabhängig und bekommen trotzdem Provisionen?

Es gibt kein Gesetz, das verhindert, dass Berater Mehrfachzulassungen besitzen – teils sogar über unterschiedliche Firmen. Diese gleichzeitig vorhandene Zulassung als Honorarberater und Vermittler macht es für Sie als Kunden sehr schwer und verursacht natürlich Interessenkonflikte. Teilweise wird die gleichzeitige Vermittlerzulassung auch verschwiegen. Honorarberatung und Provisionsvermittlung sind nicht sauber getrennt.

Am besten prüfen Sie den Berater oder Vermittler persönlich im Vermittlerregister unter https://www.vermittlerregister.info/recherche selbst. Sollte ein Vermittler eine Zulassung als Finanzanlagenvermittler, Versicherungsmakler oder Versicherungsvermittler haben, auch in Kombination mit einer Honorarberater-Zulassung, ist aus unserer Sicht keine unabhängige Finanzberatung gewährleistet.

Welche Nachteile gehen mit gleichzeitiger Vermittler- und Beraterzulassung einher?

Ein Honorarberater (z. B. Honorar-Finanzanlagenberater, Honorar-Anlageberater), der gleichzeitig eine Vermittlerzulassung (z. B. Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler) hat, wird einerseits produktunabhängig von Ihnen bezahlt. Andererseits verdient er zusätzlich über die Vergütungen der Produkte mit.

Falls Sie in dieser Situation nicht nachfragen und stattdessen auf die versprochene Ehrlichkeit vertrauen – dass also Sie als Kunde im Fokus stehen –, besteht die Gefahr, dass Sie es mit einem abhängigen Vermittler zu tun haben, zumindest bis zu einem gewissen Grad.

Denn der Berater hat aufgrund seiner Zulassungen natürlich noch ein anderes Interesse: Ihnen Produkte zu verkaufen, an denen er noch einmal verdient. Und das ist dann aus mehreren Gründen nicht mehr im Sinne des Kunden, denn der Berater verdient im schlimmsten Fall doppelt, die Provision entgeht Ihnen, und das gegenseitige Vertrauen leidet. Sie kommen dabei also meist nicht besonders gut weg – nur der Berater.

Worin besteht der Unterschied zwischen Honorar- und Provisionsberatung?

Der Provisionsberater hat jedoch einen starken Anreiz, Ihnen nicht die beste Leistung, sondern das Produkt mit der für ihn höchsten Provision zu verkaufen oder Produkte wie beispielsweise ETFs gar nicht erst anzubieten, da sie keine Provisionen beinhalten. Dies wäre dann überhaupt nicht in Ihrem Interesse, da Sie so im Laufe der Zeit oftmals Tausende Euro mehr bezahlen, als wenn der Finanzberater wirklich ein Produkt nach Ihrem Bedarf herausgesucht hätte.

Falls Sie in dieser Situation nicht nachfragen und stattdessen auf die versprochene Ehrlichkeit vertrauen – dass also Sie als Kunde im Fokus stehen –, besteht die Gefahr, dass Sie es mit einem abhängigen Vermittler zu tun haben, zumindest bis zu einem gewissen Grad.

Ein weiteres negatives Beispiel sind Honorarvermittler. Hier wird für die „Beratung“ zunächst kein Honorar verlangt. In der Regel wird Ihnen dann eine sogenannte Nettopolice oder „tolle Auswertung“ schmackhaft gemacht, und Sie sollen für die Vermittlung ein sogenanntes Vermittlungshonorar bezahlen. Diese Art von „Beratung“ ist alter Wein in neuen Schläuchen und unterscheidet sich von der Provisionsvermittlung kaum. Auch hier sind Interessenkonflikte vorprogrammiert, und Sie sollten unseres Erachtens von einer Beratung Abstand nehmen.

Warum ist ein Honorarberater mit doppelter Zulassung optimal?

Im optimalen Fall hat der Honorarberater eine Zulassung als Honorar-Finanzberater und Versicherungsberater, da sich eine fondsgebundene Lebensversicherung nicht groß von einen Investmentsparplan unterscheidet (außer bei den Kosten) und eine Beratung zur Geldanlage erfordert, was aber keine typische Versicherungsberatung ist.

Auch unabhängige Beratung zur Altersvorsorge, ob betrieblich oder privat, ist eine Beratung zu einer Geldanlage. Die Versicherungsberatung kommt nur ins Spiel, wenn noch die sogenannten biometrischen Risiken wie Tod/Berufsunfähigkeit versichert werden sollen. Aber auch hier gilt der Grundsatz, die Altersvorsorge (Geldanlage) von der Versicherung zu trennen und nicht in ein und demselben Vertrag zu führen.

Ein weiteres gutes Beispiel stammt aus der betrieblichen Altersvorsorge. Dort gibt es die sogenannten versicherungsförmigen Durchführungswege, zum Beispiel eine Direktversicherung oder eine rückgedeckte Unterstützungskasse. Ein Versicherungsberater berät zwar unabhängig und provisionsfrei, kann aber zu einem „nicht versicherungsförmigen“ Durchführungsweg, auf dem die Altersvorsorgegelder in Form eines ETF-Depots angelegt werden, nicht kompetent beraten bzw. vergleichen und schon gar nicht für das Unternehmen einrichten. Diese Beispiele verdeutlichen, dass eine unabhängige Finanzberatung zum Vermögen und/oder zur Altersvorsorge nur sinnvoll praktiziert werden kann, wenn die Beraterin über Kompetenz und eine Honorarberater-Zulassung in beiden Bereichen, Finanzanlagen und Versicherungen, verfügt.

Wo finde ich einen echten Honorarberater?

Um konkret einen „echten“ Honorarberater zu finden, können Sie sich beispielsweise mit dem Bundesverband der Versicherungsberater e. V. in Verbind ung setzen. Allerdings finden sich dort, wie der Name schon verrät, überwiegend Versicherungsberater und nur ein paar wenige mit einer gleichzeitigen Zulassung als Honorar-Finanzanlagenberater. Es gibt jedoch kein verlässliches Siegel, das rechtsverbindlich wäre und Ihnen versichern würde, dass Ihr Berater wirklich nur als Honorarberater agiert. Sie müssen daher immer auf die Zulassungen schauen.

Aufschluss darüber erhalten Sie auf der Seite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) e. V.: https://www.vermittlerregister.info/recherche. Geben Sie hier die Registriernummer, den Namen des Beraters oder den der Firma an.

Hat der Berater zur Honorarberater- zusätzlich noch eine Vermittlerzulassung, ist dies mit Misstrauen zu betrachten, wenn man auf der Suche nach einem seriösen Honorarberater ist. In diesen Fällen sollten Sie von einer Beauftragung Abstand nehmen. Dies gilt noch viel mehr, wenn der Berater seine Vermittlerzulassung ganz verschwiegen hat. Dann ist es umso schlimmer, weil etwaige Beratungsleistungen einer vertrauensvollen Grundlage entbehren.

Empfehlenswert hingegen sind die Bezeichnungen Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO), Honorar-Anlageberater (§ 93 Abs. 1 WpHG) und/oder Versicherungsberater (§ 34d Abs. 2 GewO).

Nochmals in Kürze: Worauf sollten Sie bei der Auswahl Ihres Beraters achten?

  • Überprüfen Sie die Zulassung Ihres Beraters. Empfehlenswert sind folgende Bezeichnungen:
    •  „Honorar-Finanzanlagenberater
    •  „Honorar-Anlageberater
    • Versicherungsberater“.
  • Achten Sie auf eine bereichsübergreifende Kompetenz und Zulassung
  • Fragen Sie nach Qualifikationen, Erfahrungen und Fortbildungen
  • Seien Sie skeptisch bei paralleler Berater- und Vermittlerzulassungen, und fragen Sie nach dem Grund, warum er diese hat bzw. verschweigt
  • Vorsicht bei sogenannter Honorarvermittlern!
  • Seien Sie skeptisch bei kostenlosen Beratungen

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