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Wie finde ich eine unabhängige Finanzberatung – Honorarberatung

Businessgespräch Mann und Frau

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Eine unabhängige Finanzberatung* ist dann gewährleistet, wenn keine Interessenkonflikte zwischen Berater und Kunde bestehen. Dies ist der Fall, wenn der Finanzberater ausschließlich vom Kunden bezahlt wird. Diese neue Art der Finanzberatung ist in Deutschland noch nicht sehr bekannt und wird auch als Honorarberatung bezeichnet. Unter einer Honorarberatung versteht man eine unabhängige und provisionsfreie Finanzberatung* zu den Themen private und betriebliche Altersvorsorge, Geldanlage, und/oder Versicherungen, die nicht durch den Verkauf von Produkten (Provisionen) vergütet werden, sondern durch ein vereinbartes Honorar, wie bei einem Steuerberater oder Rechtsanwalt. Leider ist der Begriff Honorarberatung oder Honorarberater gesetzlich nicht geschützt und es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Zulassungen für Finanzdienstleister, die der Verbraucher in der Regel nicht überblickt. Um hier etwas Licht ins Dunkle zu bringen, soll der Artikel einen kurzen Überblick geben.

Sie sollten bei der Auswahl eines Honorarberaters darauf achten, dass eine Zulassung als Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO), Honorar-Anlageberater (§ 93 Abs. 1 WpHG) und/oder Versicherungsberater (§ 34d Abs. 2 GewO) vorliegt. Nur bei diesen Zulassungen ist per Gesetz eine Annahme von Zuwendungen, wie zum Beispiel Provisionen gesetzlich verboten. Hat der Finanzberater/in hingegen eine Zulassung als Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO), Versicherungsvermittler / Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) oder Anlageberatung (§ 32 KWG) wie zum Beispiel Banken, ist dies nicht gewährleistet. Auch kommt es häufig vor, dass eine gleichzeitige Zulassung als Honorarberater und Vermittler besteht, auch hier sind Interessenkonflikte vorprogrammiert und eine saubere Trennung von Honorarberatung gegenüber Provisionsvermittlung nicht gewährleistet. Am besten Sie prüfen den Berater/in oder Vermittler/in persönlich im Vermittlerregister unter https://www.vermittlerregister.info/recherche selbst. Sollte ein Vermittler/in eine Zulassung als Finanzanlagenvermittler, Versicherungsmakler oder Versicherungsvermittler haben, auch in Kombination mit einer Honorarberater Zulassung, ist aus unserer Sicht keine unabhängige Finanzberatung gewährleistet.

Optimal mit doppelter Zulassung

Im optimalen Fall hat der Honorarberater/in eine Zulassung als Honorar-Finanzberater und Versicherungsberater, da Beispielsweise eine fondsgebundene Lebensversicherung, sich von einen Investmentsparplan nicht groß unterscheidet (außer bei den Kosten) und eigentlich eine Beratung zur Geldanlage darstellt, aber keine typische Versicherungsberatung ist. Auch unabhängige Beratung zur Altersvorsorge, ob betrieblich oder privat, ist eigentlich eine Beratung zu einer Geldanlage. Die Versicherungsberatung kommt nur ins Spiel, wenn noch die sogenannten biometrischen Risken wie Tod / Berufsunfähigkeit versichert werden sollen. Aber auch hier gilt der Grundsatz, die Altersvorsorge (Geldanlage) von der Versicherung zu trennen und nicht in einem Vertrag zu führen.

Ein weiteres gutes Beispiel kommt aus der betrieblichen Altersvorsorge. Dort gibt es die sogenannten versicherungsförmigen Durchführungswege, wie zum Beispiel eine Direktversicherung oder eine rückgedeckte Unterstützungskasse. Ein Versicherungsberater berät zwar unabhängig und provisionsfrei, kann aber einen „nicht versicherungsförmigen“ Durchführungsweg, wo die Altersvorsorgegelder in Form eines Fondsdepots erfolgen, nicht kompetent beraten bzw. vergleichen und schon gar nicht für das Unternehmen einrichten.

Diese Beispiele verdeutlichen, dass eine unabhängige Finanzberatung zum Vermögen und/oder der Altersvorsorge, nur sinnvoll praktiziert werden kann, wenn der Berater/in über Kompetenz und eine Honorarberater Zulassung in beiden Bereichen, Finanzanlagen und Versicherungen besitzt.

Honorarberatung spart auch Geld

Produkte von Banken und Versicherungen haben in der Regel Provisionen für die Vermittlung eingepreist. Honorarberater empfehlen i.d.R. Produkte ohne Provisionen, wie z.B. ETFs, Indexfonds, Nettotarife oder erstatten die enthaltenen Provisionen eins zu eins dem Kunden. Auch die Umsetzung und Betreuung übernimmt der Honorarberater. Dies erfolgt in der Regel zu günstigen Sonderkonditionen bei einer Bank. Durch die Umsetzung mit Produkten ohne Provisionen oder Vertriebsgebühren spart der Kunde in der Regel auch noch Geld.

Fazit

Ein gesetzlich zugelassener Honorar-Finanzanlageberater und/oder Versicherungsberater hat keinen wirtschaftlichen Anreiz, Ihnen teure Altersvorsorgeprodukte und Finanzprodukte zu empfehlen oder Ihre Finanzanlagen aus Provisionserwägungen unnötig umzuschichten. Ein Honorarberater erhält seine Vergütung ausschließlich von dem Mandanten. Nur dadurch lassen sich zuverlässig Interessenkonflikte zwischen Kunde und Berater abstellen. Es sollten nur „echte“ Honorarberater ausgewählt werden, die über keinerlei Vermittlerzulassungen verfügen. Wenn dann auch noch Knowhow und beide Zulassungen als Honorar-Finanzanlageberater und Versicherungsberater vorhanden sind, dann kann einer unabhängigen und seriösen Finanzberatung nichts mehr im Wege stehen.

Die wichtigsten Punkte in der Übersicht

  • Staatliche Zulassung und Aufsicht (IHK bzw. BaFin), als Honorar-Finanzanlagenberater, Honorar-Anlageberater, Versicherungsberater.
  • Keine Vermittlerzulassungen als Finanzvermittler, Versicherungsmakler, Versicherungsvermittler, weder in Kombination mit einer Honorarberaterzulassung noch in einer separaten Gesellschaft (z.B. zweite GmbH).
  • Unabhängigkeit von Zuwendungen und Abhängigkeiten von Dritten (insbesondere Produktgebern).
  • Keine kostenlose Beratung, sondern Vergütung für konkrete Leistung.
  • Wenn möglich Bereichs übergreifende Beratung (Finanz- und Versicherungsberater) im individuellen Lebenskontext des Kunden.
  • Fachlich kompetente Beratung.

*Finanzberatung, Finanzberater:
Oberbegriff für der Anlageberatung, Versicherungsberatung, Finanzplanung, Altersvorsorgeberatung, Vermögensberatung, Finanzierungsberatung und/oder Vermögensverwaltung beinhalten kann.

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