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Strafzinsen: Privatanleger indirekt betroffen?

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Strafzinsen verlangen die meisten Banken derzeit nur von professionellen Anlegern. Allerdings sind über Versorgungswerke, Lebens- und Rentenversicherungen so gut wie alle Verbraucher von den negativen Zinsen betroffen. Die Einlagen privater Kunden könnten davon auch bald tangiert werden.
Negative Zinsen kommen in der Ökonomie an

Am Anfang stand die Entscheidung der Europäischen Zentralbank, die EZB senkte im Juni 2014 erneut den Leitzins und verlangt seither Strafzinsen von Geldhäusern. Die Banken müssen für geparkte Liquidität 0,2 Prozent Zins entrichten. Der Grund: Sie werden dafür bestraft, dass sie die Mittel nicht als Kredite an Unternehmen weitergeben.
Auf den ersten Blick mutet die Situation als eine Herausforderung für Profianleger an, doch geht diese Einschätzung weit an der Realität vorbei. Die Gruppe der davon betroffenen Profis umfasst auch die Anbieter von Investmentfonds. Und über diese kommt das Problem auch bei Privatleuten an.

Beispiel Investmentfonds

Eine Depotbank verwaltet die liquiden Mittel von zahlreichen Fonds. Soweit die Fondsmanager die Gelder direkt anlegen, sind diese nicht von den negativen Zinsen betroffen. Allerdings hält die Verwaltung eines Fonds immer einen gewissen Bargeldanteil als Reserve, davon werden entweder neue Papiere erworben oder den Fonds verlassende Anleger ausbezahlt. 
Es handelt sich dabei in der Regel um keine kleinen Summen, bei einigen Fonds liegen bis zu 30 Prozent der Anlegereinzahlungen bar in der Kasse. Bei einem Fondsvolumen von 10 Milliarden Euro werden von der Verwaltung oft 3 Milliarden für Auszahlungen oder weitere Investments bereitgehalten. Müssen darauf Strafzinsen in Höhe der oben erwähnten 0,2 Prozent entrichtet werden, beträgt das Anlegerminus sechs Millionen Euro pro Jahr.

Es ist nur eine Frage der Zeit

Strafzinsen werden bald auch die privaten Anleger erreichen, denn die Banken sind zur Reaktion auf die Herausforderung angehalten. Sie wollen nicht alleine die Zahlmeister sein und entdecken den Privatanleger als Option zur Weitergabe. Die Deutsche Skatbank spielte hierbei die Vorreiterrolle, allerdings gibt sie die Strafzinsen nur bei Einlagen weiter, die drei Millionen Euro übersteigen. Einige Banken wollen Ihre Kunden nicht mit direkten Strafzinsen konfrontieren und erhöhen deshalb die Kontogebühren oder lassen sich neue Gebühren einfallen.

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