Gerade in Tübingenkönnen moderne betriebliche Pensionszusagen in Form der wertpapiergebundenen Zusage eine Renaissance erleben, da sie bei entsprechender Gestaltung bilanzneutral sind, also bilanziell nicht ausgewiesen werden müssen. Gleichzeitig ergeben sich aber finanzielle Vorteile für Unternehmer (GGF) im Vergleich zu einer privaten Altersvorsorge.
Anders als bei Leistungszusagen ergibt sich bei der „wertpapiergebundenen Pensionszusage“ eine andere handelsbilanzielle Bewertung. Diese Sonderbewertung kommt zur Anwendung, wenn sich die Höhe der Altersversorgungsverpflichtung nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren richtet. Die entsprechende gesetzliche Grundlage ergibt sich aus § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB. Werden die Wertpapiere auch noch verpfändet (Insolvenzschutz) bzw. zugriffsfrei ausgelagert (Pfandrecht, Treuhand), so werden Aktiv- und Passivwert (beide in Höhe des gleichen Wertes) saldiert. Im Ergebnis erscheint in der Bilanz weder ein Aktiv- noch ein Passivposten, die Bilanz wird also von den Pensionsrückstellungen entlastet.
Betriebliche Altersvorsorge mit günstigen ETFs und Indexfonds (ohne Versicherung).
Berechnung von Pensionsrückstellungen für Steuer- und Handelsbilanz sowie Pensionsgutachten.
Einrichtung, Betreuung, Prüfung und Haftungsreduzierung der betrieblichen Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter/innen.
Erstellung einer Versorgungsordnung, Entgeltumwandlungsvereinbarung.
Reduzierung der handelsrechtlichen Rückstellungen. Auslagerung von Pensionszusagen.
Wir beraten und verwalten Ihr betriebliches Vermögen mit günstigen Indexfonds / ETFs.
Rückdeckung (Geldanlage) kann frei gewählt werden
Ein weiterer Vorteil einer „wertpapiergebundenen Zusage“ ist die flexible und attraktive Kapitalanlage. Diese wird nicht wie üblich über eine Rückdeckungsversicherung abgedeckt, sondern über ein kostengünstiges und renditeorientiertes ETF/Investmentfonds-Depot. Hier können das individuelle Chancen-Risiko-Profil und die Investmentfonds/ETFs, über die angespart wird, selbst und jederzeit fei gewählt werden, ohne die sonst üblichen hohen Kosten einer Rückdeckungsversicherung in Kauf nehmen zu müssen.
Investmentsteuerreform 2018
Neben der attraktiven und zeitgemäßen Geldanlage sind auch noch steuerliche Vorteile gegenüber einer privaten Ansparung in ein Investmentfondsdepot generierbar. Die sogenannte Teilfreistellung, die im Rahmen der Investmentsteuerreform im Jahr 2018 eingeführt wurde, beträgt bei Investmentfonds/ETFs mit mindestens 51 % Aktienquote für Privatanleger 30 % hingegen für Körperschaften 80 %. Das bedeutet: Im Betriebsvermögen (Kapitalgesellschaft) sind 80 % der Erträge steuerfrei, beim Privatvermögen nur 30 %.
Zusammenfassung
Die wertpapiergebundene Pensionszusage ist eine beitragsorientierte Leistungszusage (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG) und keine Leistungszusage, deren arbeitsrechtlicher Verpflichtungsumfang auf den Wert des Planvermögens (Wertpapiere) abstellt. Bei einer Verpfändung sind diese unmittelbaren Pensionszusagen bilanzneutral nach HGB (BilMoG). Trotz Bilanzneutralität werden aber steuerwirksame Pensionsrückstellungen gewinnmindernd angesetzt, gleichzeitig kann in der Kapitalanlage teilweise steuerfrei (Teilfreistellung) angespart werden. Die Zahlweise lässt sich flexibel gestalten. Es sind laufende monatliche und/oder jährliche Zahlungen (Arbeitgeberfinanzierung und/oder Entgeltumwandlung), Tantiemen, Bonuszahlungen des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung etc. möglich. Bei Erreichen der Altersgrenze wird in der Regel eine Einmalzahlung vereinbart. Alternativ sind auch Auszahlungspläne sowie anteilige Übertragungen der Wertpapiere möglich. Die Rückdeckung (Geldanlage) kann wesentlich attraktiver als bisherige Lösungen gestaltet werden und ist in der Regel auch vorteilhafter als eine private Lösung.
Sind Sie Gesellschafter-Geschäftsführer in oder um Tübingen, dann wenden Sie sich an uns in allen Fragen der betrieblichen Altersvorsorge. Wir beraten Sie gerne in unserem Büro in Walddorfhäslach oder selbstverständlich natürlich auch per Telefon oder online.
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