Betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Reutlingen

Die betriebliche Altersversorgung ist für Arbeitnehmer, als auch für Geschäftsführer ein wichtiger Baustein in der Altersversorgung. Aus diesem Grund ist eine unabhängige Beratung unverzichtbar. In der Regel erfolgt aber keine unabhängige Beratung, sondern eine Versicherungsvermittlung. Eine unabhängige Beratung zur betrieblichen Altersversorgung, können Sie nur erwarten, wenn die Beratung auf Honorar Basis erfolgt und der Berater/in gerichtlich zugelassen Rentenberater (Rechtsdienstleister) für betriebliche Altersversorgung ist. Da es bei der bAV häufig um Arbeits- und Steuerecht handelt, können Sie Versicherungsmakler nur sehr eingeschränkt beraten und haben massive Interessenkonflikte. Unsere unabhängigen Dienstleistungen zur bAV in Reutlingen sind wie folgt:          

Altersvorsorge für Unternehmer/innen (Gesellschafter-Geschäftsführer, GGF, CEO) ohne bilanzielle Ausweisung

Betriebliche Altersvorsorge mit günstigen ETFs und Indexfonds (ohne Versicherung).

Versicherungsmathematische Gutachten

Berechnung von Pensionsrückstellungen für Steuer- und Handelsbilanz sowie Pensionsgutachten.

Betriebliche Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Einrichtung, Betreuung, Prüfung und Haftungsreduzierung der betrieblichen Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter/innen.

Rechtsberatung zur betrieblichen Altersvorsorge

Erstellung einer Versorgungsordnung, Entgeltumwandlungsvereinbarung.

Modifizierung von Pensionszusagen, Reduzierung von Rückstellungen

Reduzierung der handelsrechtlichen Rückstellungen. Auslagerung von Pensionszusagen.

Anlageberatung zum Vorsorgevermögen

Wir beraten und verwalten Ihr betriebliches Vermögen mit günstigen Indexfonds / ETFs.

Eine Alternative zur betrieblichen Altersversorgung mit Versicherungen, ist die sogenannte „wertpapiergebundene Versorgungszusage“. Die Vorteile sind wie folgt:

 

Rückdeckung (Geldanlage) kann frei gewählt werden

Ein weiterer Vorteil einer „wertpapiergebundenen Zusage“ ist die flexible und attraktive Kapitalanlage. Diese wird nicht wie üblich über eine Rückdeckungsversicherung abgedeckt, sondern über ein kostengünstiges und renditeorientiertes ETF/Investmentfonds-Depot. Hier können das individuelle Chancen-Risiko-Profil und die Investmentfonds/ETFs, über die angespart wird, selbst und jederzeit fei gewählt werden, ohne die sonst üblichen hohen Kosten einer Rückdeckungsversicherung in Kauf nehmen zu müssen. 

Investmentsteuerreform 2018

Neben der attraktiven und zeitgemäßen Geldanlage sind auch noch steuerliche Vorteile gegenüber einer privaten Ansparung in ein Investmentfondsdepot generierbar. Die sogenannte Teilfreistellung, die im Rahmen der Investmentsteuerreform im Jahr 2018 eingeführt wurde, beträgt bei Investmentfonds/ETFs mit mindestens 51 % Aktienquote für Privatanleger 30 % hingegen für Körperschaften 80 %. Das bedeutet: Im Betriebsvermögen (Kapitalgesellschaft) sind 80 % der Erträge steuerfrei, beim Privatvermögen nur 30 %. 

Zusammenfassung

Die wertpapiergebundene Pensionszusage ist eine beitragsorientierte Leistungszusage (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG) und keine Leistungszusage, deren arbeitsrechtlicher Verpflichtungsumfang auf den Wert des Planvermögens (Wertpapiere) abstellt. Bei einer Verpfändung sind diese unmittelbaren Pensionszusagen bilanzneutral nach HGB (BilMoG). Trotz Bilanzneutralität werden aber steuerwirksame Pensionsrückstellungen gewinnmindernd angesetzt, gleichzeitig kann in der Kapitalanlage teilweise steuerfrei (Teilfreistellung) angespart werden. Die Zahlweise lässt sich flexibel gestalten. Es sind laufende monatliche und/oder jährliche Zahlungen (Arbeitgeberfinanzierung und/oder Entgeltumwandlung), Tantiemen, Bonuszahlungen des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung etc. möglich. Bei Erreichen der Altersgrenze wird in der Regel eine Einmalzahlung vereinbart. Alternativ sind auch Auszahlungspläne sowie anteilige Übertragungen der Wertpapiere möglich. Die Rückdeckung (Geldanlage) kann wesentlich attraktiver als bisherige Lösungen gestaltet werden und ist in der Regel auch vorteilhafter als eine private Lösung. 

Sind Sie Gesellschafter-Geschäftsführer in oder um Reutlingen,  dann wenden Sie sich an uns in allen Fragen der betrieblichen Altersvorsorge. Wir beraten Sie gerne in unserem Büro in Walddorfhäslach  oder auch per Telefon und online.

Haben Sie Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge?

Wir sind für Sie da.

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