Altersversorgung
Altersvorsorgeberatung

Rürup-Rente, Pensionszusagen, Betriebliche Altersversorgung, Altersvorsorgeberatung, Ruhestandsplanung

Die Altersvorsorge beinhaltet sämtliche Investitionen, die dazu verwendet werden, um im Ruhestand ein Einkommen ohne Einschränkungen des bisherigen Lebensstandards zu ermöglichen.

Es gibt drei Schichten, in die die Investitionen bei der Altersvorsorge fließen können:

1. Schicht

Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, Rürup-Rente

2. Schicht

Betriebliche Altersversorgung (bAV), Riester-Rente

3. Schicht

Betriebliche Altersversorgung (bAV), Riester-Rente

Die Altersvorsorgeberatung hat zunächst die Aufgabe, zu ermitteln welcher Betrag in Form einer Rente bzw. Zielkapitals, zur Deckung der Ausgaben im Ruhestand nötig ist.

Bei der Ruhestandsplanung sind die Parameter wie Inflation, Steuern und Rendite von entscheidender Bedeutung für das Ergebnis. Eine reine nominale Betrachtung, ohne Annahme einer Inflation, führt zum Teil zu erheblichen Abweichung bei der kalkulierten Rente. Nach Ermittlung des Zielkapitals sollte die Beratung zur Altersvorsorge eine optimale Auswahl der geeigneten Schicht (siehe oben), in die investiert wird, beinhalten. Die Auswahl ist abhängig von der Berufsgruppe, Einkommen und bestehenden Investitionen. Innerhalb der Schichten, können wiederum unterschiedliche Anlageformen und Risikokategorien für die Altersvorsorge gewählt werden.         

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