Honorarberater Stuttgart ist ein im wörtlichen Sinn unabhängiger Finanzberater, der nicht von Provisionen abhängig ist, sondern alleine den Vorteil des Kunden im Blick hat und auch nur von diesem bezahlt wird. Dementsprechend definiert er den Erfolg auf der gleichen Basis wie der Kunde und schafft auch darüber gegenseitiges Vertrauen.
Ob die angebotenen Finanzprodukte also auch das Ziel erreichen, das Sie sich vorstellen, hängt somit zu einem großen Teil von der Motivation desjenigen ab, der sie für Sie auswählt. Im Optimalfall ist der Honorarberater gesetzlich dazu verpflichtet, keine anderen Zuwendungen als alleine Ihr Honorar anzunehmen. Ansonsten könnten Sie im Laufe der Zeit tausende Euros in Provisionen anstatt in Ihren Vermögensaufbau stecken.
Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, wie Sie in Stuttgart eine hochwertige Honorarberatung erhalten, bei der Sie und Ihre eigenen Finanzen wirklich im Mittelpunkt stehen, Ihre konkreten Vorteile, wenn Sie von einem Honorarberater betreut werden und außerdem, wie Sie einen guten Honorarberater in oder um Stuttgart finden können.
Das Wichtigste zur Finanzberater in Kürze:
entscheidender Bedeutung für das Ergebnis. Eine reine nominale Betrachtung, ohne Annahme einer Inflation, führt zum Teil zu erheblichen Abweichung bei der kalkulierten Rente. Nach Ermittlung des Zielkapitals sollte die Beratung zur Altersvorsorge eine optimale Auswahl der geeigneten Schicht (siehe oben), in die investiert wird, beinhalten. Die Auswahl ist abhängig von der Berufsgruppe, Einkommen und bestehenden Investitionen. Innerhalb der Schichten, können wiederum unterschiedliche Anlageformen und Risikokategorien für die Altersvorsorge gewählt werden.
Machen Sie den ersten Schritt und vereinbaren Sie einen Beratungstermin für eine Finanzberatung zum Thema Altersvorsorge in Tübingen! Wir beraten Sie gerne in unserem Büro in Walddorfhäslach. Sie sind nicht aus Tübingen? Wir bieten unseren Service auch in unseren Büros in Stuttgart, Heilbronn, Ludwigsburg, Sindelfingen, Böblingen und Reutlingen an oder auch online.
Um eine rentable Vermögensanlage oder Altersvorsorge abzuschließen, holen sich viele Menschen gerne Hilfe von einem Finanzberater. Das ist auch oftmals sinnvoll. Völlig außer Acht lassen sie dabei häufig, dass nicht alle Finanzberater ausschließlich das Wohl ihres Klienten im Blick haben und dass auch die Finanzkonzerne so viel wie möglich an den Produktabschlüssen verdienen möchten. Immer mehr Menschen wünschen sich aber eine ehrliche Beratung, bei der nur der Kunde im Fokus steht. Diesen Service leistet die Honorarberatung. Auf Ihrer Suche werden Sie auf unterschiedliche Bezeichnungen und Arten von Finanzberatern stoßen, die Ihnen Finanzdienstleistungen anbieten können. Sie unterscheiden sich neben der Bezeichnung und den Qualifikationen bzw. Erfahrungen gerade in ihrer Bezahlung und damit in ihren Abhängigkeiten.
Honorarberater
Die Beratung wird ausschließlich durch Sie als Kunden bezahlt und kann daher anbieterunabhängig stattfinden. Provisionen spielen für den Berater keine Rolle, da diese sogar gesetzlich Ihnen als Anleger zustehen. Theoretisch haben Sie auf alle Produkte Zugriff, denn es gibt eine Eingrenzung der Anbieter, innerhalb derer man sich bewegen muss. Von diesen echten, provisionsfreien Honorarberatern gibt es in Deutschland allerdings zurzeit noch nicht viele. Wir sind jedoch einer dieser Wenigen.
Makler
Dieser erhält von den Anbietern beim Verkauf eines Produktes Provision. Dabei kann er ebenfalls theoretisch aus allen Angeboten auswählen, denn er ist in der Regel nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden. Er ist aber aufgrund der Provisionen selbst und an zweiter Stelle durch die Provisionsunterschiede Interessenkonflikten ausgesetzt. Die Beratung ist auf Versicherungsprodukte beschränkt. Wenn nur eine Zulassung als Versicherungsmakler vorhanden ist, werden zur Altersvorsorge nur Versicherungen angeboten, obwohl ein direkter Fondssparplan wesentlich günstiger und attraktiver für den Kunden ist.
Vertreter
Auch der Vertreter erhält von den Anbietern beim Verkauf eines Produktes Provision. In der Regel befinden sich Produkte eines oder mehrerer Anbieter im Angebot, mit denen teilweise vertragliche Bindungen bestehen. Unterschiede bestehen bei den Begriffen Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachvertreter oder Vertreter im Strukturvertrieb. Die Gebundenheit liegt hier selbstverständlich noch mehr auf der Hand als bei Maklern.
Banken
Beim Verkauf von Finanzprodukten erhält die Bank bzw. der Mitarbeiter der Bank Gebühren und Provisionen von den jeweiligen Anbietern. „Hauseigene“ Produkte werden verständlicherweise bevorzugt, im Angebot befinden sich aber auch fremde Finanzprodukte. Die Bankberater unterliegen den Vorgaben der Bank oder Sparkasse und können somit nur vorgegebene Produkte vermitteln. Sie können keine unabhängige Finanzberatung erwarten.
Die Bundesregierung hat mit dem Honoraranlageberatungsgesetz am 1. August 2014 erstmals das gesetzliche Berufsbild des Honorarberaters ins Leben gerufen – zunächst für den Bereich der Geldanlage.
Hier gibt es zwei empfehlenswerte Beratertypen:
Da aber Einzelaktien und Zertifikate keine vorteilhafte Investition für Anleger darstellen, dies geht aus vielen wissenschaftlichen Studien hervor. Sind die Zulassungen als gleichwertig zu betrachten. Attraktive und sinnvolle Analgen wir ETFs und Indexfonds, können beide gleichermaßen beraten.
Im Speziellen führen wir nun die einzelnen Zulassungen der IHK (GewO) und BaFin auf, die konkret in dem Bereich der Finanzberatung anzutreffen sind:
Berater mit gesetzlichem Verbot, Provisionen anzunehmen:
Berater mit der gesetzlichen Erlaubnis, Provisionen anzunehmen:
Es gibt jedoch noch kein Gesetz, das verhindert, dass Berater Mehrfachzulassungen besitzen – teils über unterschiedliche Firmen. Dies macht es für Kunden leider sehr schwer.
Schließen Sie als Kunde einen Vertrag zur privaten oder betrieblichen Altersversorgung ab und haben Sie es mit einem Provisionsberater zu tun, so wird die Arbeit Ihres Beraters indirekt aus Ihren monatlichen Beiträgen bezahlt. Sie zahlen einem Provisionsberater – wie der Name schon sagt – kein Honorar. Das ist oftmals für Kunden bequem und im ersten Moment vermeintlich günstiger, da sie die Leistung scheinbar nicht bezahlen müssen. Der Provisionsberater hat jedoch einen starken Anreiz, Ihnen nicht die beste Leistung, sondern das Produkt mit der für ihn höchsten Provision zu verkaufen, wie z.B. eine fondsgebundene Versicherung anstatt eine ETF Sparplan. Dies wäre dann überhaupt nicht in Ihrem Interesse, da Sie so im Laufe der Zeit oftmals tausende Euro mehr zahlen als wenn der Finanzberater wirklich ein Produkt nach Ihrem Bedarf herausgesucht hätte.
Langfristig unabhängig. Bei einem Honorarberater wird bereits vor dem Beratungsgespräch festgelegt, wie viel Sie an ihn zahlen müssen. Der Berater erhält keine Vergütung aus den Produkten. Der Honorarberater berät Sie dafür unabhängig und nur in Ihrem Interesse. Langfristig ist dies meist die bessere Lösung, da Sie passgenaue Finanzprodukte empfohlen bekommen und erhebliche Kosten sparen. Sie zahlen also einmal vorab die Leistung des Honorarberaters und sparen dafür langfristig bei den Produkten.
Transparenz. In erster Linie schafft die Honorarberatung dabei mehr Transparenz. Sie wissen, mit welchen Kosten Sie es zu tun haben, und es sind keine versteckten Kosten in Form einer Provision des Finanzproduktes zu erwarten – egal, ob das Produkt zehn Jahre oder ein paar Monate läuft.
Höhere Renditen und Flexibilität. Sehr häufig können Sie deshalb durch eine Honorarberatung höhere Renditen erreichen. Bei der Provisionsberatung wird Ihr Berater aus den laufenden Beiträgen bezahlt, so dass letztlich ein geringerer Geldbetrag für Sie als Anleger arbeitet. Zudem gibt es gelegentlich Abschlusskosten, die bei der Honorarberatung auch nicht anfallen. Die Entscheidung für das Honorarmodell bringt zudem erhöhte Flexibilität mit sich.
Beratermotivation. Es muss an dieser Stelle aber auch erwähnt werden, dass es grundsätzlich entscheidend ist, welche inneren Einstellungen und Überzeugungen Ihr Berater hat. Ein Handeln im Sinne seines Mandanten sollte stets im Vordergrund stehen. Bei der Honorarberatung sind jedoch die sogenannte intrinsische Motivation und der finanzielle Anreiz unabhängig voneinander. Klassische Provisionsberater mögen Ihnen zwar auch offen und ehrlich helfen wollen, jedoch können sie nie wirklich unabhängig sein. Immerhin hängt ihr Lohn von einem Verkaufsabschluss ab.
Ein Honorarberater (z. B. Honorar-Finanzanlagenberater, Honorar-Anlageberater), der gleichzeitig eine Vermittlerzulassung (z. B. Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler) hat, wird einerseits produktunabhängig von Ihnen bezahlt. Andererseits verdient er zusätzlich über die Vergütungen der Produkte. Falls Sie in dieser Situation nicht nachfragen und stattdessen auf die versprochene Ehrlichkeit vertrauen – dass also Sie als Kunde im Fokus stehen –, besteht die Gefahr, dass Sie es mit einem abhängigen Vermittler zu tun haben. Zumindest bis zu einem gewissen Grad. Denn der Berater hat aufgrund seiner Zulassungen natürlich noch ein anderes Interesse: Ihnen Produkte zu verkaufen, an denen er noch einmal verdient. Und das ist dann aus mehreren Gründen nicht mehr im Sinne des Kunden, denn der Berater verdient im schlimmsten Fall doppelt, die Provision entgeht Ihnen und das gegenseitige Vertrauen leidet. Sie kommen dabei also meist nicht besonders gut weg – nur der Berater.
Jedoch ist es schwer zu erkennen, ob ein Berater wirklich nur als Honorarberater zugelassen ist und für die Produkte keine Provision nehmen darf. Hier kann Ihnen oft nur die nachfolgend beschriebene Recherche Klarheit bringen. Stellt sich dabei tatsächlich heraus, dass Ihr Ansprechpartner zusätzlich eine Vermittlerzulassung hat, fragen Sie ausdrücklich nach, warum er diese hat. Selbst wenn er darauf mit nachvollziehbaren Argumenten beschwichtigend antwortet, bleibt die Unsicherheit bestehen, ob er diese Zulassung nicht im Laufe ihrer Zusammenarbeit in seinem eigenen Interesse nutzen und an den Provisionen der Produkte verdienen wird. Ein Honorarberater, der ausschließlich in Ihrem Sinne agiert, wird Ihre Nachfragen ganz sicher begrüßen sowie gerne offen und ehrlich darauf antworten. Zusätzlich muss in diesem Zuge erwähnt werden, dass selbst die Angabe „Honorarberatung“ keine Garantie für eine reine kundenorientierte Honorarberatung bietet, da dieser spezielle Begriff leider nicht geschützt ist und sich daraus dementsprechend nicht automatisch auf eine echte Honorarberater-Zulassung schließen lässt. Hier hilft es, selbst zu recherchieren.
Es ist zu empfehlen, bei der Auswahl Ihres Beraters dessen Zulassungen zu überprüfen. Aufschluss über diese erhalten Sie selbstständig auf der Seite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) e. V.: https://www.vermittlerregister.info/recherche. Geben Sie hier seine Registriernummer, seinen Namen oder den seiner Firma an. Finden Sie ihn in dieser Liste, können Sie davon ausgehen, dass er eine Zulassung als Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) oder Versicherungsvermittler/Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) hat und es ihm damit gesetzlich nicht verboten ist, Provisionen anzunehmen. Durch diese Möglichkeit sorgen Sie für mehr Transparenz und stärken den Verbraucherschutz. Hat er also zur Honorarberater- zusätzlich noch eine Vermittlerzulassung ist dies mit Misstrauen zu betrachten, wenn man auf der Suche nach einem seriösen Honorarberater ist. In diesen Fällen sollten Sie von einer Beauftragung Abstand nehmen. Noch viel mehr, wenn der Berater seine Vermittlerzulassung ganz verschwiegen hat. Dann ist es umso schlimmer, weil es einer vertrauensvollen Grundlage entbehrt.
Empfehlenswert hingegen sind die Bezeichnungen Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO), Honorar-Anlageberater (§ 93 Abs. 1 WpHG) und/oder Versicherungsberater (§ 34d Abs. 2 GewO). Näheres zur Identifizierung eines geeigneten Beraters finden Sie nachfolgend.
Wird Ihr Berater ausschließlich durch Ihr Honorar an ihn bezahlt, kann er unabhängig das passendste Produkt für Sie auswählen. Er wird kein Verlangen danach haben, Ihnen ein Produkt verkaufen zu wollen, das Sie nicht wirklich benötigen, denn er wird nach einem vorher vereinbarten Honorar bezahlt und nicht danach, wie viele Produktabschlüsse er für Sie generiert.
Kaufen Sie nach einer Beratung durch einen Honorarberater ein Finanzprodukt, das eine Provision enthält, so wird diese vollständig an Sie ausgezahlt.
Dieser Vorgang ist sogar nach dem Honoraranlageberatungsgesetz vorgeschrieben, welches am 1. August 2014 in Kraft getreten ist. In dem Gesetz wurde ein Erlaubnistatbestand für Honorar-Finanzanlagenberater in die Gewerbeordnung (GewO) eingeführt. Unter anderem sind die Berater verpflichtet, sich unverzüglich nach ihrer Tätigkeitsaufnahme in das Vermittlerregister nach § 11a GewO einzutragen. Des Weiteren definiert das Gesetz den genauen Bereich, in dem Beraten werden darf.
Dabei handelt es sich um eine Auswahl von Finanzanlagen, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen und zu denen Einzelwerte nicht dazugehören. Das erwähnte Gesetz bestimmt auch die Voraussetzungen für die Erlangung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater. Dazu zählen Punkte wie Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung aufseiten des Beraters. Diese Reihe von Regelungen sorgt bei Ihnen als Anleger für Vertrauen in den Berufstitel.
Gerade aus diesem Grund sollten Sie als Kunde jedoch bei der Bezeichnung „Honorarberater“ aufpassen. Honorarberater ist kein geschützter Begriff – in den meisten Fällen sind Berater mit Doppelzulassungen (Berater/Vermittler) tätig und können somit sowohl Honorar als auch Provision einstreichen. Aus den zuvor genannten Gründen ist eine solche Doppelzulassung nicht in Ihrem Interesse, und das Vorhandensein solcher Bezeichnungen macht es Ihnen schwieriger zu wissen, worauf Sie nun bei der Auswahl Ihres Beraters achten sollten. Die o.g. Recherchemöglichkeit ist in jedem Fall anzuraten.
Um einen guten Honorarberater zu finden, sollten Sie diesen vor allem nach seinen Qualifikationen und nach seiner Erfahrung befragen. Kann er Ihnen hierzu keine aufschlussreichen Antworten geben oder gar Unterlagen vorlegen, so sollten Sie weiter nach einem geeigneten Berater suchen. Ebenso wichtig ist es, dass der Honorar-Finanzanlagenberater oder Honorar-Anlageberater sich in regelmäßigen Zeitabständen fortbildet. Gerade im Finanzbereich kann es häufig zu neuen Regeln und Bestimmungen kommen, über die er Bescheid wissen sollte.
Während Ihres Gesprächs sollten Sie darauf achten, ob Ihr Berater auch genügend Fragen stellt und Ihnen zuhört, so dass er auf Ihre spezifische Situation eingehen kann. Häufig kommt es nämlich vor, dass ein bereits vorbereitetes Programm abgespult wird, das sich zwar gut anhört, aber nicht auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Meiden Sie in Zukunft Berater, die diese Strategie verwenden. Das ist gerade bei Provisionsberatern oft der Fall, da sie eine feste Provision erhalten. Das folgende Beispiel zeigt, warum:
Angenommen, die Provision eines Produktes liegt bei 1000 Euro. Der Berater bekommt diese 1000 Euro nun unabhängig davon, ob er sich 20 Minuten oder 2 Stunden Zeit für dieses Gespräch nimmt. In 20 Minuten wird er kaum Ihre ganze Situation verstanden haben, und das Produkt mag für Sie nicht optimal sein. Rechnerisch kommt er bei den 20 Minuten aber auf einen Stundenlohn von 3000 Euro. Braucht er hingegen 2 Stunden für den Verkauf, erhält er 500 Euro die Stunde. Er hat damit einen Anreiz, das Produkt so schnell wie möglich zu verkaufen.
Stellen Sie daher sicher, dass Ihr Berater neutral handelt und Sie nicht immer zum gleichen Anbieter leitet. Er sollte Ihnen Vorschläge aus einer breiten Auswahl unterschiedlichster Anbieter machen. Nur so können Sie davon ausgehen, dass er unabhängig und gut informiert handelt.
Um konkret einen „echten“ Honorarberater zu finden, können Sie sich beispielsweise mit dem Bundesverband der Versicherungsberater e.V. in Verbindung setzen. Allerdings finden sich dort, wie der Name schon verrät, überwiegend Versicherungsberater und nur ein paar wenige mit einer gleichzeitigen Zulassung als Honorar-Finanzanlagenberater. Es gibt jedoch kein verlässliches Siegel, das rechtsverbindlich ist und Ihnen versichert, dass Ihr Berater wirklich nur als Honorarberater agiert. Sie müssen daher immer auf die Zulassungen schauen.
Der Weg zu einem wirklich unabhängigen Honorarberater in Stuttgart geht über die Formulierung mehrerer richtiger Fragen, die Sie in diesem Artikel kennengelernt haben:
Eine der ersten und wichtigsten Fragen ist die nach der Zulassung Ihres Beraters. Empfehlenswert sind vor allem die Bezeichnungen „Honorar-Finanzanlagenberater“, „Honorar-Anlageberater“ und/oder „Versicherungsberater“. Grundsätzlich skeptisch sollten Sie bei Beratern mit gemischten Zulassungen, z. B. Honorar-Anlageberater und Versicherungsmakler/-Vermittler, sein, also wenn sowohl gegen Honorar als auch gegen Provision gearbeitet wird. Bevor Sie ins Geschäft kommen, empfiehlt es sich zudem, stets nach Qualifikationen, Erfahrungen und Fortbildungen zu fragen. Aber auch danach ist es noch nicht garantiert, dass Sie eine gute Beratung von einem Honorar-Anlageberater genießen dürfen. Zwar ist es unwahrscheinlich, dass Sie Produkte nur empfohlen bekommen, weil Ihr Berater einen Nutzen daraus ziehen kann, jedoch kann es sein, dass sich Ihr Berater nicht ausreichend Zeit für Sie nimmt. Wird dieser nach einem zuvor vereinbarten Honorar bezahlt, so kann er seinen Stundenlohn durch eine schnellere Beratung anheben. Seien Sie also aufmerksam und achten Sie darauf, dass er genügend Fragen stellt, um ein individuelles Angebot machen zu können. Möchten Sie sich noch weiter absichern, bietet sich eine Recherche über Ihren Berater auf der Website des Deutschen Industrie- und Handelskammertags e.V. an. Haben Sie nach den Antworten darauf dann den persönlichen Eindruck gewonnen, bei diesem Menschen gut aufgehoben zu sein, steht einer nachhaltig vertrauensvollen Zusammenarbeit aus fachlichen Gesichtspunkten sicherlich nichts mehr im Wege.
Sprechen Sie mit uns und überzeugen sich von unseren Leistungen, die wir ganzheitlich auf Ihre Belange ausrichten. Wenn Sie aus Stuttgart oder Umgebung kommen, beraten wir Sie auch gerne in unserem Büro in Stuttgart.
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