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Direktversicherung: Problematisch in der betrieblichen Altersvorsorge

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Wenn ein Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersvorsorge eine Direktversicherung oder Pensionskasse zur Finanzierung nutzt, wird er häufig von falschem oder fehlendem Wissen geleitet. 
Die Definition der Altersvorsorge
Das Leben jedes Arbeitnehmers teilt sich in eine aktive Phase und einen Zeitraum, in dem die Rente verzehrt wird, auf. Im ersten Zeitabschnitt muss aktiv für den nachfolgenden vorgesorgt werden. Üblicherweise werden dazu kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherungen verwendet, welche genau genommen nichts dabei zu suchen haben, denn es handelt sich um einen reinen Sparvorgang. Die richtigen Ansprechpartner wären hierbei Vermögensverwalter oder Banken, doch die versagen meist und vertreiben stattdessen die Policen der Versicherer, zu denen hausinterne Bindungen bestehen.
Unternehmer favorisieren versicherungsbasierte Lösungen

Das Betriebsrentengesetz definiert die betriebliche Altersvorsorge als Versprechen der Unternehmer. Diese stellen damit den Mitarbeitern besondere Leistungen in Aussicht. Die meisten Unternehmen suchen für die betriebliche Altersvorsorge eine attraktive Lösung mit geringem Verwaltungsaufwand und bevorzugen demnach die Zusammenarbeit mit einer Direktversicherung. Durch die Wahl einer Direktversicherung wird nach Aussagen vieler Vermittler jegliche Art von Bilanzberührung vermieden und das Haftungsrisiko ausgelagert, allerdings sind dieses Motiv und weitere Argumente für Insider realitätsfern. 

Nach der Definition des Betriebsrentengesetzes ist bei der betrieblichen Altersvorsorge nicht zwingend von Geldzahlungen wie beispielsweise eine lebenslange Rente die Rede. Es kann sich also durchaus um Sachwertleistungen handeln, daher ist unter dem betrieblichen Altersvorsorgeversprechen eine Ergänzung des Arbeitsvertrages zu verstehen. Erst bei der Überlegung des Arbeitgebers bezüglich der Einhaltung des gegebenen Versprechens kommt die Direktversicherung ins Spiel. Über diese Direktversicherung soll der finanzielle Aufwand der Zusage abgesichert werden, die Vorgehensweise ist allerdings problematisch.  

Risiko: Der Arbeitgeber haftet immer

Das Betriebsrentengesetz sieht bei der betrieblichen Altersvorsorge immer den Unternehmer in der Haftung, wenn beispielsweise die hinzugezogene Direktversicherung in Schieflage gerät, ist der Unternehmer  trotzdem für die Erfüllung der Zusage verantwortlich. Das gegebene Risiko wird durch die allgemeinen Probleme der Lebensversicherungsunternehmen um ein weiteres erhöht. Bei der Altersvorsorge sollte es keine Verlierer geben, daher ist es Zeit für zielgerichtete Veränderungen.

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