Laut einem aktuellen Bericht der Süddeutschen Zeitung und des VersicherungsJournals wird die Allianz Lebensversicherung den Rechnungszins für die „Garantierenten“ von 1,75 auf 1,25 Prozent reduzieren. Dadurch werden die „Garantierenten“ um knapp 10 Prozent gesenkt. Hiervon betroffen sind über 700 000 Versicherte.
Begründet wird die Reduzierung unter anderem mit den vorherrschenden Niedrigzinsen und der Umschichtung in chancenreichere Investments. Es ist davon auszugehen, dass dieses Vorgehen des Branchenprimus eine Signalwirkung für die Branche haben wird. Bereits vor vier Jahren hat die Allianz die Rente für Versicherte gesenkt. Den meisten Verbrauchern und Unternehmen ist nicht bewusst, dass auch „Garantien“ gesenkt werden können. Nicht zuletzt noch die Rolle der Makler und Versicherungsvermittler: Die Treuhänderregelung steht mittlerweile im Gesetz, kann aber zugunsten der Versicherten abbedungen werden. Einige Versicherer haben das, anders als die Allianz, getan und feste Rentenfaktoren in die Bedingungen aufgenommen, die nicht so einfach gesenkt werden können. Dann müssten sich Makler und Versicherungsvermittler von Arbeitgebern und Versicherten möglicherweise Fragen gefallen lassen, warum sie nicht darauf hingewiesen hätten.
Arbeitgeber in der Haftung
Der geringere Rechnungszins betrifft auch Verträge der betrieblichen Altersversorgung. Betroffen sind unter anderem die Beitragszusage mit Mindestleistung des Allianz Pensionsfonds, die Tarife der Metall-Rente (Riester, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) und des Versorgungswerks der Presse.
Arbeitgeber müssten damit rechnen, dass die Mitarbeiter sie wegen der – gegenüber der versprochenen nun – geringeren Rente verklagen können. In Falle gekürzter Pensionskassen-Leistungen hat die höchstrichterliche Rechtsprechung die Arbeitgeber nicht aus ihrer Einstandspflicht entlassen.
Fazit
Aufgrund der oben genannten Nachrichten stellt sich doch zunehmend die Frage, ob die Lebensversicherer die Garantien für die zukünftigen Renten überhaupt noch übernehmen können oder ob der Versicherte zwar teuer eine Garantie kauft, aber keine mehr bekommt, was sich leider erst im Nachhinein herausstellt. Für Unternehmen stellt sich die Frage, ob sie für Versprechen der Lebensversicherer haften möchten, ohne eine Gegenleistung dafür zu bekommen. Gerade in der betrieblichen Altersvorsorge war es für Arbeitgeber bequem, die Mitarbeiter (nur) scheinbar „kostenlos“ vom Versicherungsmakler beraten zu lassen. Dies könnte sich als teurer Irrtum erweisen.
Unabhängige Beratung kostet ein Honorar, schlechte ein Vermögen.