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Bankeinlagen in Europa besser abgesichert

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In der aktuellen Situation um Griechenland zeigt sich, das Bankpleiten keineswegs nur theoretischer Natur sind. Bankeinlagen können schneller gefährdet sein, als mancher glaubt. Um die Bankkunden zu schützen, gibt es u.a. die gesetzliche Einlagensicherung. Sie ist jetzt aufgrund von EU-Vorgaben weiter verbessert worden.  

Neues Einlagensicherungsgesetz 

Zum 3. Juli ist in Deutschland das sogenannte Einlagensicherungsgesetz in Kraft getreten, das entsprechende Vorgaben der EU-Einlagensicherungsrichtlinie umsetzt. Schon nach den geltenden Vorschriften sind Bankeinlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro gesetzlich gegen Bankpleiten geschützt. Selbst wenn ein Kreditinstitut insolvent wird, sorgt die gesetzliche Einlagensicherung dafür, dass das Geld der Bankkunden nicht verloren ist. Die jetzige Gesetzesreform ändert daran grundsätzlich nichts, bringt aber einige Verbesserungen im Detail. Hier ein kurzer Überblick:

  • Der Einlagenschutz gilt nunmehr auch für Konten, die in einer Nicht-EU-Währung geführt werden. Damit     sind zum Beispiel künftig auch Konten auf US-Dollar-Basis bei einer Bank mit EU-Sitz gesetzlich geschützt. 
  • Unter bestimmten Bedingungen wird die Betragsgrenze von 100.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro       erweitert. Das ist der Fall, wenn die Bankeinlagen im Zusammenhang mit besondere Ereignissen wie Immobilien-Verkauf, Heirat, Scheidung, Ruhestandsbeginn oder Kündigung stehen. Dann gilt ein Schutz bis   zu dieser höheren Grenze, sofern die Einlage nicht länger als ein halbes Jahr besteht.
  • Ab dem 1. Juni 2016 müssen Kunden bei Bankpleiten binnen sieben Tagen entschädigt werden. Bisher beträgt die Frist hierfür zwanzig Tage. Einleger kommen also schneller an ihr Geld. Sie müssen bei Einlagen bis 100.000 Euro auch nicht mehr selbst aktiv werden, um die Entschädigung zu erhalten. Das ist jetzt Aufgabe der Einlagensicherung. Nur bei Beträgen über 100.000 Euro muss noch explizit ein Antrag gestellt werden.
  • Wurde bisher in Deutschland ein Konto bei einer Zweigstelle einer ausländischen Bank aus dem EU-Raum unterhalten, war für den Einlegerschutz das jeweilige ausländische Einlagensicherungssystem zuständig. Hier können deutsche Bankkunden ihre Ansprüche künftig auch gegenüber der deutschen Einlagensicherung geltend machen. Das bedeutet eine nicht unerhebliche abwicklungstechnische Erleichterung.
  • Die finanzielle Ausstattung der gesetzlichen Einlagensicherung wird ausgebaut, so dass im Falle von Bankpleiten die Entschädigung der Bankkunden immer gewährleistet ist.
  • Eine zusätzliche Verbesserung stellen erweiterte Informations- und Aufklärungspflichten der Banken gegenüber ihren Kunden über den Einlegerschutz dar. 

 

Freiwilliger Schutz reicht weiter 

Für Bankeinlagen bei deutschen Instituten stellen die neuen Vorschriften einen verbesserten Mindestschutz dar. De facto besteht hier aber noch ein erheblich weiterer Schutz durch die freiwilligen Einlagensicherungssysteme der einzelnen Institutsgruppen. Insofern müssen sich deutsche Bankkunden aktuell keine Sorgen um ihre Bankeinlagen machen.

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